Sonntag, 17. Mai 2020

Ermittlungsstand 2020

Nach dem Skelettfund 2016 hatten die Ermittler erstmals die Chance, forensische Beweise auszuwerten.

Die offiziell zugänglichen Informationen zum Fall sind die folgenden:


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  • es gibt einen Tatverdächtigen. Der damals 24jährige Manuel S. hatte zunächst gestanden, den leblosen Körper des Mädchens zu Mittag des 7. Mai 2001 im Ortskern von .Lichtenberg von einem namentlich benannten Mann übernommen und später versteckt zu haben
  • der Tatverdächtige war schon 2001 in den Ermittlungen aufgetaucht, als er unter Alkoholeinfluss sich selbst beschuldigt hatte, die Leiche vergraben zu haben; allerdings wurden die Ermittlungen gegen ihn 2002 eingestellt
  • am Leichenfundort konnten Spuren gesichert werden, die als Indizien gegen ihn gewertet werden können:
  • Renovierungsmüll (Manuel S. hatte damals in Eigenregie ein Haus im Lichtenberger Ortskern renoviert)
  • Torfspuren/Pollen (Manuel S. hatte am 7. Mai 2001 zusammen mit seiner Mutter Blumen umgesetzt, so dass hier Blumenerde als verbindender Faktor gelten könnte)
  • Manuel S. konnte eine Lüge nachgewiesen werden, was seinen Aufenthalt und seine Aktivitäten im tatkritischen Zeitfenster angeht
Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth und des Polizeipräsidiums Oberfranken vom 13.9.2018


"Er war entgegen seiner bisherigen Angaben am Nachmittag des 7. Mai 2001 mit seinem Fahrzeug in Lichtenberg unterwegs. Die Ermittler konnten den goldfarbenen Audi 80 mittlerweile trotz der langen Zeit ausfindig machen und kriminaltechnisch untersuchen."
Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth und des Polizeipräsidiums Oberfranken vom 21.9.2018


Ein kurz vor Weihnachten 2018 erlassener Haftbefehl gegen Manuel S. musste nach einer Beschwerde der Verteidigung zu Heiligabend aufgehoben werden.
Seither gibt es keine bekanntgewordenen Ermittlungsergebnisse.

Für die nächsten Wochen wurde ein Abschluß der Ermittlungen angekündigt.
Ob das das vorläufige ergebnislose Ende des Falles bedeutet oder den Anfang einer weiteren juristischen Aufarbeitung ist völlig offen.

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