Freitag, 24. Februar 2023

 

Die BILD veröffentlichte als Erstes, dass es im Fall Peggy eventuell ein weiteres Gerichtsverfahren geben wird. Frau Knobloch möchte über eine zivile Schmerzensgeldklage 75.000€ von Manuel S. einfordern.



Peggys Mutter Susanne (50) hat nach BILD-Informationen Schmerzens­geld-Klage gegen einen Be­statter eingereicht, der die Leiche ihres Kindes im Thüringer Wald vergraben und erst 2018 im Kripo-Verhör sein Täterwissen offenbart hatte!
Bestatter Manuel S. (45) soll für 15 Jahre Ungewissheit über Peggys Schicksal 75 000 Euro an Mutter Susanne zahlen. Denn erst am 2. Juli 2016 fand ein Pilz­sammler an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze die sterblichen Überreste der am 7. Mai 2001 verschwundenen Schülerin! Sie war ermordet worden, doch der Täter wurde nie ver­urteilt.

Quelle: BILD online, 29.01.2023 

 

Wir erinnern uns: nach dem Leichenfund 2016 geriet Manuel S. erneut in den Fokus der Ermittlungen. Pollenreste wie sie in der Zusammensetzung von torfhaltiger Blumenerde vorkommen wiesen daraufhin, dass diese Pollen an den Verbringungsort mitgebracht worden waren. Manuel S. hatte am Tattag zusammen mit seiner Mutter Pflanzarbeiten vorgenommen. Zudem wurden Farb- bzw. Lackreste gefunden. Auch hier gab es einen mittelbaren Bezug zu Manuel S., der zu dieser Zeit ein Haus im Ortskern von Lichtenberg renovierte und vermutlich passenden Renovierungsmüll transportiert hatte.

Auch wenn es keinen konkreten Beweis für ein Tötungsdelikt gegen Manuel S. gab, die Indizien reichten für eine Durchsuchung mehrerer Gebäude und eine stundenlange Vernehmung. Während dieser gestand Manuel S., die Leiche der kleinen Peggy in den Wald bei Rodacherbrunn gebracht zu haben. Mit der Tötung will er nichts zu tun gehabt haben, die Leiche habe er von einem Lichtenberger an der dortigen Bushaltestelle im Ortskern übernommen. Stimmte das, so wäre die Verbringung der Leiche als Strafvereitelung bereits verjährt gewesen, eine juristische Bestrafung nicht mehr möglich.

Von wem Manuel S. die Leiche übernommen haben will bestätigte die Polizei erst 2020 im Zuge der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Manuel S., obwohl die Vermutungen von Beginn an eindeutig waren: es ist Ulvi K., der bereits 2004 wegen Mordes an Peggy verurteilt, 2014 aber in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde.

Konkret schreibt die Polizei zum Tatverdacht gegen Manuel S. und zur Einstellung des Verfahrens:

Es wurden zwar zahlreiche Indizien ermittelt, die auf eine Tatbeteiligung von Manuel S. hindeuten, weder die objektive Spurenlage noch die verwertbaren Angaben des Beschuldigten oder sonstige Beweismittel gestatten allerdings einen hinreichend sicheren Nachweis der Beteiligung an der Tötung von Peggy Knobloch. 

...

Es liegen damit insgesamt keine hinreichenden Beweise dafür vor, dass Manuel S. allein oder zusammen mit einer anderen Person Peggy Knobloch sexuell missbraucht und anschließend getötet hat, um die Sexualstraftat zu verdecken.

Bestehen bleibt lediglich der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten hinsichtlich des Verbringens der Leiche. Sofern hier isoliert betrachtet der Tatbestand der Strafvereitelung in Betracht käme, wäre dieser aber bereits verjährt.

Quelle: Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken
und der Staatsanwaltschaft Bayreuth, 20.10.2020

 

Falls es zur Schmerzensgeldklage gegen Manuel S. kommt wird sich Frau Knobloch bzw. ihre Rechtsanwältin auf genau jene Überzeugung der Ermittlungsbehörden beziehen, wenn es darum geht, dass Manuel S. es hätte verhindern können, dass Frau Knobloch und alle Familienangehörigen Peggys mit einer 15 Jahre währenden Ungewissheit zurechtkommen mussten. Er hat sich - angenommen das mittlerweile zurückgezogene Geständnis der Leichenverbringung stimmte - dagegen entschieden, die Polizei zu rufen.

Juristisch dürfte diese angestrebte Zivilklage auf ein Abwägen verschiedenster Sachverhalte, Indizien und Vermutungen herauslaufen.

Hoffen wir, dass Frau Knobloch der Wahrheit ein Stück näher kommt.