Dienstag, 1. März 2022

Neues Mitteilungsbedürfnis der wenigen verbliebenen Unterstützer

 Monatelang herrschte Funkstille. Auch weil die Unterstützer auf sämtlichen Plattformen sich anderen Themen zuwandten. Selbst die hier gestellten Fragen lösten keine Reaktion aus. Dabei wären Antworten weiterhin wichtig.


Jetzt aber ist wieder Leben in die kleine Unterstützerfamilie gekommen, namentlich in Gudrun Rödel und einen Unterstützer mit Künstlernamen, Jeanluc Mock.

Anlass war eine Berufungsverhandlung gegen Ulvi Kulac wegen zwei Delikten: Einbruch in Tateinheit mit Diebstahl sowie Verstösse gegen die Weisungen der Führungsaufsicht. Vor ziemlich genau einem Jahr wurde er deshalb vom Amtsgericht Kulmbach zu 80 Tagessätzen à 10.-€ verurteilt. Ob der damals festgestellte Alkoholkonsum sich in weiteren Verfahren negativ auswirken könnte, beispielsweise weil die Vergehen noch während der fünfjährigen Bewährungszeit stattfanden, ist nicht bekannt. Es liegt aber durchaus nahe, wenn man sich die aktuellsten Informationen genauer anschaut:

Seit ungefähr einer Woche wurden durch Frau Rödel auf der von ihr betriebenen Facebookseite "Ulvi Kulac" sowie vom Unterstützer Jeanluc Mock fast täglich Beiträge gepostet zu dem gestern stattgefundenen Verfahren. 

Das gestrige Urteil fiel übrigens milder aus als das vorige. Die Geldstrafe wurde in abzuleistende Strafstunden umgewandelt und in Bezug auf den Alkoholkonsum erfolgte ein Freispruch.

Auch wenn nicht alle versprochenen Inhalte geliefert wurden (Frau Rödel wollte Informationen zu aktuellen aber suboptimalen Gutachten über Ulvi Kulac veröffentlichen) so enthalten diese Beiträge (ob bewusst oder unbewusst) doch einige Highlights.

 

1. Bewährungsauflagen aus 2015 (5 Jahre): Kontaktverbot zu Kindern und Alkoholverbot

Quelle: facebook, Seite "Ulvi Kulac", 22. Februar 2022, abgerufen 1. März 2022


2. Entlastende Akten geschreddert und Kauf eines Zeugen
Diese Vorwürfe wiegen schwer, werden aber gewohnt nicht näher erläutert.


Quelle: facebook, Seite "Jeanluc Mock", 23. Februar 2022, abgerufen 1. März 2022


3. Beendigung mit RA Henning
In mehreren Beiträgen wird deutlich, dass auch dieses Mandat am Ende ist. Der wievielte Rechtsanwalt nun nötig sein wird ist nicht bekannt, es schimmert aber durch, dass auch diesmal keine friedliche Trennung erfolgte.

Quelle: facebook, Seite "Jeanluc Mock", 23. Februar 2022, abgerufen 1. März 2022
 
Quelle: facebook, Seite "Jeanluc Mock", 26. Februar 2022, abgerufen 1. März 2022
 
Quelle: facebook, Seite "Jeanluc Mock", 27. Februar 2022, abgerufen 1. März 2022
 
Quelle: facebook, Seite "Jeanluc Mock", 27. Februar 2022, abgerufen 1. März 2022

4. Gegenstand der verhandelten Diebstähle

1) Einbruchswerkzeug
2) Wildkamera
3) Lautsprecherbox
4) Pfandflaschen im Wert von 1 Euro 25 Cent
5) Taschenlampe

Quelle: facebook, Seite "Jeanluc Mock", 25. Februar 2022, mittlerweile gelöscht oder versteckt

 

5. Weitere Verfehlungen

Quelle: facebook, Seite "Ulvi Kulac", 1. März 2022, abgerufen 1. März 2022
 
 6. Wiederaufnahmeantrag in Sachen Missbrauch abgelehnt
Quelle: facebook, Seite "Ulvi Kulac", 1. März 2022, abgerufen 1. März 2022

 
Ja, man muss schon genau suchen zwischen all den Anfeindungen und Vorwürfen. Da findet man dann tatsächlich ein paar faktische Informationen. Man wundert sich durchaus, dass der Wiederaufnahmeantrag tatsächlich gestellt wurde, so ganz ohne Öffentlichkeitsarbeit. Dass die Ablehnung nicht veröffentlicht wurde ist im Einklang des bisherigen Verhaltens, Niederlagen wurden nie eingestanden.


Mit dem Fall Peggy hat das alles nur insofern zu tun, dass Straffälligkeit während der Bewährungszeit sicher die Behörden sehr genau hinschauen lässt, wenn es um weitere Auflagen und die Unterbringung gehen sollte. Die Informationen zum Umgangsverbot mit Kindern sind sicher ebenfalls auf das noch bestehende Teilurteil aus 2004 zurückzuführen, wonach Peggy und zahlreiche andere Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch geworden waren. Dass ein diesbezüglicher Wiederaufnahmeantrag abgelehnt wurde zeigt deutlich, dass diese Taten bzw. das Urteil dazu weiterhin Bestand haben.