Freitag, 24. Februar 2023

 

Die BILD veröffentlichte als Erstes, dass es im Fall Peggy eventuell ein weiteres Gerichtsverfahren geben wird. Frau Knobloch möchte über eine zivile Schmerzensgeldklage 75.000€ von Manuel S. einfordern.



Peggys Mutter Susanne (50) hat nach BILD-Informationen Schmerzens­geld-Klage gegen einen Be­statter eingereicht, der die Leiche ihres Kindes im Thüringer Wald vergraben und erst 2018 im Kripo-Verhör sein Täterwissen offenbart hatte!
Bestatter Manuel S. (45) soll für 15 Jahre Ungewissheit über Peggys Schicksal 75 000 Euro an Mutter Susanne zahlen. Denn erst am 2. Juli 2016 fand ein Pilz­sammler an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze die sterblichen Überreste der am 7. Mai 2001 verschwundenen Schülerin! Sie war ermordet worden, doch der Täter wurde nie ver­urteilt.

Quelle: BILD online, 29.01.2023 

 

Wir erinnern uns: nach dem Leichenfund 2016 geriet Manuel S. erneut in den Fokus der Ermittlungen. Pollenreste wie sie in der Zusammensetzung von torfhaltiger Blumenerde vorkommen wiesen daraufhin, dass diese Pollen an den Verbringungsort mitgebracht worden waren. Manuel S. hatte am Tattag zusammen mit seiner Mutter Pflanzarbeiten vorgenommen. Zudem wurden Farb- bzw. Lackreste gefunden. Auch hier gab es einen mittelbaren Bezug zu Manuel S., der zu dieser Zeit ein Haus im Ortskern von Lichtenberg renovierte und vermutlich passenden Renovierungsmüll transportiert hatte.

Auch wenn es keinen konkreten Beweis für ein Tötungsdelikt gegen Manuel S. gab, die Indizien reichten für eine Durchsuchung mehrerer Gebäude und eine stundenlange Vernehmung. Während dieser gestand Manuel S., die Leiche der kleinen Peggy in den Wald bei Rodacherbrunn gebracht zu haben. Mit der Tötung will er nichts zu tun gehabt haben, die Leiche habe er von einem Lichtenberger an der dortigen Bushaltestelle im Ortskern übernommen. Stimmte das, so wäre die Verbringung der Leiche als Strafvereitelung bereits verjährt gewesen, eine juristische Bestrafung nicht mehr möglich.

Von wem Manuel S. die Leiche übernommen haben will bestätigte die Polizei erst 2020 im Zuge der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Manuel S., obwohl die Vermutungen von Beginn an eindeutig waren: es ist Ulvi K., der bereits 2004 wegen Mordes an Peggy verurteilt, 2014 aber in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde.

Konkret schreibt die Polizei zum Tatverdacht gegen Manuel S. und zur Einstellung des Verfahrens:

Es wurden zwar zahlreiche Indizien ermittelt, die auf eine Tatbeteiligung von Manuel S. hindeuten, weder die objektive Spurenlage noch die verwertbaren Angaben des Beschuldigten oder sonstige Beweismittel gestatten allerdings einen hinreichend sicheren Nachweis der Beteiligung an der Tötung von Peggy Knobloch. 

...

Es liegen damit insgesamt keine hinreichenden Beweise dafür vor, dass Manuel S. allein oder zusammen mit einer anderen Person Peggy Knobloch sexuell missbraucht und anschließend getötet hat, um die Sexualstraftat zu verdecken.

Bestehen bleibt lediglich der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten hinsichtlich des Verbringens der Leiche. Sofern hier isoliert betrachtet der Tatbestand der Strafvereitelung in Betracht käme, wäre dieser aber bereits verjährt.

Quelle: Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken
und der Staatsanwaltschaft Bayreuth, 20.10.2020

 

Falls es zur Schmerzensgeldklage gegen Manuel S. kommt wird sich Frau Knobloch bzw. ihre Rechtsanwältin auf genau jene Überzeugung der Ermittlungsbehörden beziehen, wenn es darum geht, dass Manuel S. es hätte verhindern können, dass Frau Knobloch und alle Familienangehörigen Peggys mit einer 15 Jahre währenden Ungewissheit zurechtkommen mussten. Er hat sich - angenommen das mittlerweile zurückgezogene Geständnis der Leichenverbringung stimmte - dagegen entschieden, die Polizei zu rufen.

Juristisch dürfte diese angestrebte Zivilklage auf ein Abwägen verschiedenster Sachverhalte, Indizien und Vermutungen herauslaufen.

Hoffen wir, dass Frau Knobloch der Wahrheit ein Stück näher kommt.

Sonntag, 11. Dezember 2022

Expertenmeinungen zum Fall

Auffallend ist, dass in der ganzen Blase der (teils sehr fragwürdigen) Verteidigung und Unterstützer eigentlich nur heisse Luft produziert wird. Aber auch wenn inhaltlich so rein gar nichts nachgewiesen werden konnte im Sinne einer Entlastung (man erinnere sich an gefälschte Pornobilder, an verpuffte Fahrtenschreiberskandale oder an verharmlosende Verkindlichungen), so war das im Rückblick erstaunlich erfolgreich. Dumpfe und mantraartig wiederholte Parolen haben die Stimmung in der Bevölkerung und die Wahrnehmung des Falles nachhaltig beeinflusst.

Alles, was wissenschaftlich und objektiv bei einer Entlastung helfen hätte können, wurde gemieden wie der Teufel das Weihwasser meidet: Ärzte wurden für das Gerichtsverfahren 2014 nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden, es gab keine Gegengutachten zu den bei Gericht 2003ff aufgerufenen Expertisen, das Gerichtsurteil 2014 wurde trotz postulierter Forderung nach Transparenz nicht veröffentlicht (Transparenz ist wohl aus Sicht der Unterstützer eine Einbahnstraße) und das Aktenmaterial wurde munter verteilt, allerdings nur in genehmen Ausschnitten und nur an ausgewähltes Publikum.

Wohltuend mutet es also an, wenn Experten sich ohne Scheuklappen über den Fall äußern. Personen, die gut ausgebildet sind, die jahrzehntelange Erfahrung haben und die sehr nahe an dem Fall Peggy dran waren und sind. Es ist leider so, dass sich aktive Ermittler nicht äußern dürfen. Ab und an finden sich aber (pensionierte) Personen, die sich dann doch äußern. Aus aktuellem Anlass und auch weil auf Frau Rödels Facebookseite wieder Kommentare zu lesen sind, die wegen der Äußerungen Strafanträge fordern, stellen wir nochmal zusammen, was Experten meinen.

Hier das, was wir an Beurteilungen des Falls finden konnten. Sollten wir etwas vergessen haben, dann schreibt das bitte über die Kommentarfunktion. Wir werden sehr gerne ergänzen.


Hans Ludwig Kröber, forensischer Psychiater


Quelle: mainwelle, 6.5.2014 (prozessbegleitend)

Der Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber hat dabei den angeklagten Kulac erneut belastet.

Er führte aus, dessen Schilderungen beim Geständnis seien erlebnisorientiert und in Kernaussagen auch konstant. Kröber ergänzte, minderbegabten Menschen könne man keineswegs alles einreden und schon gar nicht lange Geschichten. Der Gutachter spielte damit auf die Einschätzung von Kulac-Unterstützern an, die davon ausgehen, dass dem geistig behinderten Mann das Geständnis von der Polizei suggeriert wurde. Kröber milderte sein Gutachten aber am Ende seiner Ausführungen noch ab. Wörtlich sagte er: "Es ist nicht auszuschließen, dass es zu einem aussagepsychologisch recht gutem aber insgesamt zu einem falschen Geständnis gekommen ist.“

Quelle: BR online Live-Ticker, 6.5.2014 (prozessbegleitend)

Hans-Ludwig Kröber kündigt eine etwa 50-minütige Aussage an. Er hält Ulvi Kulac für aussagetüchtig. Sein IQ dürfte Kröber zufolge zwischen 60 und 70 liegen. Laut Kröber besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass Kulacs Geständnis erlebnisbegründet war. Begründung: Kulac schilderte, Peggy sei auf einen Stein gestürzt und habe sich ein blutiges Knie zugezogen. Diese Szene kommt in Vernehmungen mehrmals zur Sprache, aufgebracht habe sie Kulac. Es sei nicht von vornherein unmöglich oder undenkbar, dass Kulac reale Erlebnisse in sein Geständnis integriert, auch wenn diese zu anderen Zeiten stattgefunden haben, schlussfolgert Kröber. Beim Widerruf des Geständnisses habe Kulac auch verneint, Peggy gefesselt und geknebelt zu haben. Das war ihm aber von den Polizisten gar nicht vorgehalten worden. Darauf angesprochen, habe Kulac geschwiegen. Kröbers Fazit: Zwar sei es denkbar, dass das Geständnis falsch war, dafür sprächen auch einige schwache Umstände. Im Gesamtzusammenhang fänden sich aber Argumente, die für einen realen Erlebnishintergrund sprächen.

Kröber gibt auf Nachfragen des Gerichts zu, dass es Ungereimtheiten in Kulacs Aussagen gibt, die für Außenstehende nur schwer nachvollziehbar sind. Warum soll Kulac, seine Unschuld angenommen, detailliert von einer Verfolgung Peggys samt Sturz berichten, wenn sich die anschließende Tötung des Mädchens gar nicht ereignet hat? Kröber hat dafür zwar wissenschaftlich fundierte Ansätze, gibt aber zu, dass es schwierig ist, Kulacs Aussagen zu bewerten. In zentralen Punkten seien seine Angaben aber unnötig ausführlich und daher als real und erlebt anzusehen, so Kröber.

Die Staatsanwältin fragt Kröber, wie seine Aussage nach einer "hohen Wahrscheinlichkeit" der Richtigkeit des Geständnisses anzusehen ist. Kröber antwortet sinngemäß, dass es viele Details und schlüssige Folgehandlungen enthält. Sollte sich Kulac all das ausgedacht haben, so wäre das laut Kröber zwar möglich, aber die unnötig umständlichere Variante. Die naheliegendste Erklärung sei, dass Ulvi Kulac seine Schilderungen aus dem Geständnis tatsächlich erlebt hat. Kurzum: Er hätte mehrfach die Möglichkeit gehabt, sich auf seine Unschuld zu berufen. Er tat es nicht, sondern widerrief das Geständnis erst Monate später. Wie glaubwürdig ist Kulacs Aussage, er habe lediglich gestanden, um seine Ruhe zu haben? Schließlich hat Kulac mehrfach gestanden, ausführlich ausgesagt und erst viel später widerrief er all das. Ein Polizist hat am Montag (05.05.14) korrekterweise angemerkt, dass Kulac nur das Mordgeständnis widerrufen habe, nicht aber den sexuellen Missbrauch. Laut Kröber kann Kulac auch katastrophale Ereignisse weitgehend unberührt schildern. Und ganz simpel ausgedrückt: Es sei bei den Vernehmungen angesichts seiner Minderbegabung für Ulvi Kulac immer einfacher gewesen, die Wahrheit zu sagen, anstatt sich in einem Lügengebilde zu verstricken, aus dem er nicht mehr herauskomme. Mehrere hartnäckige Nachfragen von Kulacs Verteidiger Michael Euler bricht das Gericht ab. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Kröber nur die Aussagepsychologie Kulacs beurteilen soll. Äußere Umstände und Logiklücken seien nicht Teil von Kröbers Auftrag. Euler lässt nicht locker: "Warum soll er (Kulac, d. Red.) das sagen?" - "Diese Frage können Sie immer stellen", kontert Kröber. Manche Dinge seien eben rational nicht nachzuvollziehen, führt Kröber aus. Dass auch Täter sich nicht an die Kleidung des Opfers erinnerten, sei nicht ungewöhnlich. Interessant: Kulacs Verteidiger hat die Ärzte seines Mandanten nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden. Das Gericht erfährt also nicht, wie die Mediziner seine Therapiefortschritte und sein derzeitiges Verhalten in der Forensischen Psychiatrie beurteilen. Das Gericht muss sich auf Akten und Aussagen von Gutachtern stützen, um Kulacs Verhalten und Glaubwürdigkeit einzuschätzen. Die Fragen der Verteidigung drehen sich im Kreis, doch Kulacs Anwälte sehen in den Ausführungen Kröbers eine offene Flanke.


Quelle: Stern CrimeNr. 02 (2015)
https://www.allmystery.de/themen/km79175-3560#id22616637

Mollath ist nicht der einzige Fall, bei dem Sie sich getäuscht haben sollen. Sie hielten das Geständnis von Ulvi Kulac ... für glaubwürdig. ...
Ich habe die Aussagetüchtigkeit ... begutachtet. Er ist geistig behindert, hat einen IQ von 67, das heißt, er kann kaum lesen, schreiben oder rechnen. Ulvi Kulac hat vor dem Verschwinden von Peggy mehrere Kinder sexuell missbraucht. Im Dorf wussten das alle. Die Erwachsenen haben die Kinder gewarnt: "Macht einen Bogen um Ulvi." Wegen dieser Missbräuche hat Herr Kulac in der Psychiatrie gesessen, keinen einzigen Tag wegen des Mordes an Peggy. Dass er Peggy am Donnerstag vor ihrem Verschwinden vergewaltigt hatte, hat er nicht widerrufen.

Deshalb muss Ulvi Kulac Peggy aber noch lange nicht umgebracht haben.
Ohne Zweifel sind viele Fragen offen, und so ein Geständnis allein sollte für ein Urteil nicht genügen. Es war aber erstaunlich, dass jemand ... einen Hergang so detailreich schildern konnte... einen Vorgang von 30 Minuten Dauer, passend in Zeit und Raum. Nachdem er sein Geständnis widerrufen hatte, habe ich mir von ihm noch einmal darlegen lassen, was er denn genau gestanden hat.

Warum?
Wenn man sie nicht wirklich erlebt hat ist es schwierig, komplexe Geschichten bei Wiederholung genau so wiederzugeben, wie man sie beim ersten Mal erzählt hat. Das gilt besonders für Menschen, die minderbegabt sind. ... Bei dieser Schilderung gab es eine verblüffend hohe Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Geständnis. Monate später im Gerichtssaal hat Herr Kulac ein drittes Mal dieses widerrufene Geständnis dargestellt, wiederum genauso detailliert wie bei ersten Mal - und das alles ohne schriftliche Aufzeichnungen. Wenn es die Erinnerung an etwas ist, das man erlebt hat, ist das nicht schwer. Wenn man nichts davon erlebt hat ... ist das sehr schwer ...


Josef Wilfling, ehem. Leiter der Münchner Mordkommission

Quelle: mdr "wir nach 4", 30.7.2016

"Normalerweise äußere ich mich nicht zu Fällen, wo ich nicht selber beteiligt war. In dem Fall mach ich eine Ausnahme, weil ich kenn keinen Kriminalfall, der mit so viel Verschwörungstheorien versehen wurde, es wurden Filme gedreht, mit unsäglichem Inhalt, es wurden Bücher geschrieben, es wird heute noch behauptet, das Mädchen sei irgendwo im Ausland oder in einem Bordell. Jetzt hat man die Leiche gefunden und zwar genau da, wo wir schon immer gesagt haben, "sie ist irgendwo da oben in diesem riesen Waldgebiet abgelegt." Das war von Anfang an, für mich jedenfalls, klar und für viele Ermittler und ich persönlich (das ist meine persönliche Meinung) glaube dass das Urteil des Landgerichtes Hof von 2004 richtig war. Dafür gibt es genügend Indizien und ich glaube, dass das Urteil vom Landgericht Bayreuth mit diesem Freispruch falsch war. Das ist meine feste Überzeugung und damit stehe ich auch nicht alleine.
...
Also ich kenne das Video mit seiner Rekonstruktion. Einer meiner Mitarbeiter war bei dieser SoKo 2 und insofern kenne ich den Fall eigentlich recht gut und erlaube mir deshalb, ein paar Worte dazu zu sagen. Ich halte die Aussage, die er dazu gemacht hat, dieses Geständnis für glaubwürdig und das ist ja das A und O -entweder man glaubt es oder man glaubt es nicht. Und ich glaube, das ist alles schlüssig und kann mir nicht vorstellen, und ich habe mir das Video immer wieder angesehen, dass er das, was er da erzählt, nicht wirklich erlebt hat. Das muss er erlebt haben, es gab keine Widersprüche, es ist alles schlüssig, es ist alles bündig. Er erklärt auch ganz genau, wo die Leiche verblieben ist und hat das auch genau beschrieben und das stimmt mit den Fakten überein. Und deshalb bin ich persönlich überzeugt, dass er der Täter war.


Georg Hornig, ehem. Richter

Quelle: Frankenpost, 27.7.2016

In Erinnerung wird aber vor allem der Prozess bleiben, bei dem 2004 der Lichtenberger Ulvi Kulac wegen des Mordes an der neunjährigen Peggy zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. 2014 wurde Kulac in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Bayreuth freigesprochen, weil "ein Tatnachweis nicht möglich war". Hornig macht deutlich, dass er zum Hofer Urteil steht. "Ich bin aufgrund der durchgeführten Hauptverhandlung überzeugt, dass die damalige Entscheidung richtig war", sagte Hornig im Gespräch mit unserer Zeitung. Dass Peggys Leiche inzwischen ganz in der Nähe ihres damaligen Wohnorts Lichtenberg entdeckt wurde, will er nicht kommentieren. 


Klaus Weich, ehem. Leiter der Polizeiinspektion Hof
Quelle: Frankenpost, 16.10.2022
Wie stehen Sie eigentlich zum Fall Peggy?
Für mich ist ganz klar, dass die beiden, die zuletzt immer wieder im Fokus standen, die Täter wren. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Bayreuth haben mich voll überzeugt. Aus meiner persönlichen Sicht sehe ich den Fall als geklärt.

Sonntag, 31. Juli 2022

Momentan gibt es leider keine Neuigkeiten zum Fall Peggy. Die Ermittlungen bleiben eingestellt, der oder die Mörder sind frei.


Bei Frau Rödel allerdings geht das Prozessieren weiter. Nun hat selbst ihr eigener Buchverlag festgestellt, dass sie in Bezug auf den Rechtsstreit "Halbwahrheiten und merkwürdige Schlussfolgerungen"  erzählt.

Weil man offenbar nichts unter sich regeln kann ging das natürlich vor Gericht und wird vielleicht nochmal zivilrechtlich untersucht.

Es geht um den schnödem Mammon: Frau Rödel fühlt sich unterbezahlt. Diese Schlammschlacht ist auch insofern bemerkenswert, als der Verlag selbst gegen Frau Rödel schiesst und diese den in Facebook verlinkten Arikel noch liked. Muss man wahrscheinlich nicht verstehen.



Quelle:Westsächsische Zeitung, 26.6.022 
https://wsz-rechercheteam.blogspot.com/2022/06/gudrun-rodel-halbwahrheiten-und.html?fbclid=IwAR0JA2AsNZdiR2O6D4Qfsu8daqNfVXu8PchaKqcQWw315vlgRWhUo5yE-F0

Gudrun Rödel (...) fühlte sich von ihrem Verlag ungerecht behandelt. Sie war der Meinung, nicht genug Geld für den Verkauf ihrer Bücher bekommen zu haben. (...) Am 5. Mai kam es am Amtsgericht Zwickau zum Prozess.
Gudrun Rödel war als Zeugin geladen.
(...) Die Zeugin Gudrun Rödel durfte ihre Wahrnehmung der Geschehnisse ausführlich darlegen. Danach beantragte der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens mit den Worten: „Das scheint hier eher ein zivilrechtlich zu klärendes Problem zu sein“.
Seit einiger Zeit ist ein Video im Umlauf, in dem Gudrun Rödel allerlei Halbwahrheiten über diesen Prozess unters Volk streut  (Link auf Facebook). Ab Minute 41:45 kann der verwunderte Zuschauer unter anderem vernehmen, ein Anwalt hätte ihr verraten, dass inzwischen auch Reichsbürger in die Justiz involviert seien.
(...)

Dienstag, 1. März 2022

Neues Mitteilungsbedürfnis der wenigen verbliebenen Unterstützer

 Monatelang herrschte Funkstille. Auch weil die Unterstützer auf sämtlichen Plattformen sich anderen Themen zuwandten. Selbst die hier gestellten Fragen lösten keine Reaktion aus. Dabei wären Antworten weiterhin wichtig.


Jetzt aber ist wieder Leben in die kleine Unterstützerfamilie gekommen, namentlich in Gudrun Rödel und einen Unterstützer mit Künstlernamen, Jeanluc Mock.

Anlass war eine Berufungsverhandlung gegen Ulvi Kulac wegen zwei Delikten: Einbruch in Tateinheit mit Diebstahl sowie Verstösse gegen die Weisungen der Führungsaufsicht. Vor ziemlich genau einem Jahr wurde er deshalb vom Amtsgericht Kulmbach zu 80 Tagessätzen à 10.-€ verurteilt. Ob der damals festgestellte Alkoholkonsum sich in weiteren Verfahren negativ auswirken könnte, beispielsweise weil die Vergehen noch während der fünfjährigen Bewährungszeit stattfanden, ist nicht bekannt. Es liegt aber durchaus nahe, wenn man sich die aktuellsten Informationen genauer anschaut:

Seit ungefähr einer Woche wurden durch Frau Rödel auf der von ihr betriebenen Facebookseite "Ulvi Kulac" sowie vom Unterstützer Jeanluc Mock fast täglich Beiträge gepostet zu dem gestern stattgefundenen Verfahren. 

Das gestrige Urteil fiel übrigens milder aus als das vorige. Die Geldstrafe wurde in abzuleistende Strafstunden umgewandelt und in Bezug auf den Alkoholkonsum erfolgte ein Freispruch.

Auch wenn nicht alle versprochenen Inhalte geliefert wurden (Frau Rödel wollte Informationen zu aktuellen aber suboptimalen Gutachten über Ulvi Kulac veröffentlichen) so enthalten diese Beiträge (ob bewusst oder unbewusst) doch einige Highlights.

 

1. Bewährungsauflagen aus 2015 (5 Jahre): Kontaktverbot zu Kindern und Alkoholverbot

Quelle: facebook, Seite "Ulvi Kulac", 22. Februar 2022, abgerufen 1. März 2022


2. Entlastende Akten geschreddert und Kauf eines Zeugen
Diese Vorwürfe wiegen schwer, werden aber gewohnt nicht näher erläutert.


Quelle: facebook, Seite "Jeanluc Mock", 23. Februar 2022, abgerufen 1. März 2022


3. Beendigung mit RA Henning
In mehreren Beiträgen wird deutlich, dass auch dieses Mandat am Ende ist. Der wievielte Rechtsanwalt nun nötig sein wird ist nicht bekannt, es schimmert aber durch, dass auch diesmal keine friedliche Trennung erfolgte.

Quelle: facebook, Seite "Jeanluc Mock", 23. Februar 2022, abgerufen 1. März 2022
 
Quelle: facebook, Seite "Jeanluc Mock", 26. Februar 2022, abgerufen 1. März 2022
 
Quelle: facebook, Seite "Jeanluc Mock", 27. Februar 2022, abgerufen 1. März 2022
 
Quelle: facebook, Seite "Jeanluc Mock", 27. Februar 2022, abgerufen 1. März 2022

4. Gegenstand der verhandelten Diebstähle

1) Einbruchswerkzeug
2) Wildkamera
3) Lautsprecherbox
4) Pfandflaschen im Wert von 1 Euro 25 Cent
5) Taschenlampe

Quelle: facebook, Seite "Jeanluc Mock", 25. Februar 2022, mittlerweile gelöscht oder versteckt

 

5. Weitere Verfehlungen

Quelle: facebook, Seite "Ulvi Kulac", 1. März 2022, abgerufen 1. März 2022
 
 6. Wiederaufnahmeantrag in Sachen Missbrauch abgelehnt
Quelle: facebook, Seite "Ulvi Kulac", 1. März 2022, abgerufen 1. März 2022

 
Ja, man muss schon genau suchen zwischen all den Anfeindungen und Vorwürfen. Da findet man dann tatsächlich ein paar faktische Informationen. Man wundert sich durchaus, dass der Wiederaufnahmeantrag tatsächlich gestellt wurde, so ganz ohne Öffentlichkeitsarbeit. Dass die Ablehnung nicht veröffentlicht wurde ist im Einklang des bisherigen Verhaltens, Niederlagen wurden nie eingestanden.


Mit dem Fall Peggy hat das alles nur insofern zu tun, dass Straffälligkeit während der Bewährungszeit sicher die Behörden sehr genau hinschauen lässt, wenn es um weitere Auflagen und die Unterbringung gehen sollte. Die Informationen zum Umgangsverbot mit Kindern sind sicher ebenfalls auf das noch bestehende Teilurteil aus 2004 zurückzuführen, wonach Peggy und zahlreiche andere Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch geworden waren. Dass ein diesbezüglicher Wiederaufnahmeantrag abgelehnt wurde zeigt deutlich, dass diese Taten bzw. das Urteil dazu weiterhin Bestand haben.
 
 
 
 

Donnerstag, 15. Juli 2021

Fragen an die Unterstützergruppe "Ulvi Kulac"


Wir wurden  ein bisschen kritisiert ob der einseitigen Berichterstattung hier und tatsächlich gefiel uns das Buch von Frau Rödel so gar nicht gut.

Warum also nicht genau hier ansetzen und einen Dialog aufbauen? Der Fall ruht, die öffentlichen Berichte sind fast eingeschlafen; der perfekte Zeitpunkt?

Probieren wollen wir das, auch aus einem konkreten Anlass heraus: Denn vor Kurzem wurde in der Frankenpost ein Bezahlartikel veröffentlicht, der sich um das Buch "Weggesperrt" von Frau Rödel drehte.


Beworben wurde er von der Frankenpost u.a. in folgendem Facebook-Post:

https://www.facebook.com/Frankenpost/posts/10157734409221315

 Quelle: Facebook.com; Frankenpost

Die Kommentarsektion wurde zunächst fleissig genutzt, auch von Gudrun Rödel, der Autorin. Sie war in einigen Beiträgen sehr locker und stellte in Aussicht, auch mal ein Buchexemplar zu verschenken.

In zwei Fällen allerdings gab es nur indirekte Reaktionen: keine Antwort bzw. ein Sperren nach kritischeren Beiträgen.

Eine Betroffene meldete sich bei uns übers Kontaktformular und schilderte Ihre Erfahrung:

"Wenige Minuten nach meiner Veröffentlichung wurde ich von Frau Rödel bei
Facebook blockiert (ich konnte ihre Beiträge / ihr Profil nicht mehr sehen).
Dies hat mich schon sehr irritiert, weil ich keiner Form beleidigend
geschrieben habe. Ich habe lediglich etwas kritisch angemerkt.
In mir reift immer mehr das Gefühl, dass hier etwas Schlimmes vertuscht
werden soll. Jedoch gerade nicht von Seiten der Ermittlungsbehörden.
Anders lassen sich die Anschuldigungen und kruden Theorien für mich nicht
mehr erklären."

(Auszug aus Benachrichtigung über das Kontaktformular derfallpeggyknobloch.blogspot.com)

Da es in dem unerwünschten Beitrag tatsächlich einen Link auf unseren Blog gab, lag es nahe, an den Unterstützerkreis die Fragen zu stellen sowie auf den Umgang mit Kritikern hinzuweisen.


Unser Fragenkatalog sah so aus:


Fragen

01.
Die Plattform ulvi-kulac.de wurde gelöscht, die Domain steht bald zum Verkauf. Was hat Sie bewogen, diese Anlaufstelle für so viele sympathisierende Menschen aufzugeben? Heisst das, dass der Unterstützerkreis nicht mehr existiert oder wird er sich in Zukunft anderweitig organisieren?
 
02.
Der Unterstützerkreis hat große Schnittmengen mit ähnlichen Gruppen. In allen anderen Gruppen wird eine Politik der Offenheit und Transparenz gefahren. War das nie Ziel des Unterstützerkreises Ulvi Kulac, die Öffentlichkeit mit Fakten zu überzeugen? Bestes Beispiel hierzu sind die unveröffentlichten Urteile von 2004 und 2014. Während die anderen befreundeten Gruppierungen sämtliche Urteile bis hin zu einzelnen Dokumenten aus dem Schriftverkehr mit Behörden oder mit Bezug zu psychiatrischen Erkrankungen öffentlich machen, bleiben Sie hier bedeckt. Welche Gründe gibt es hierzu?
 
03.
Die mangelnde Auseinandersetzung mit den vielen Missbrauchstaten an einigen Lichtenberger Kindern war ein großer Kritikpunkt in früheren Blogbeiträgen. Können Sie genauer erläutern, warum von Seiten des Unterstützerkreises die Meinung vertreten wird, es habe keine Missbräuche gegeben sondern vielmehr Spaß unter Gleichaltrigen?
 
04.
Gegen den Sexuellen Missbrauch an Peggy durch Ulvi K. wurde über Jahre hinweg ein weiteres Wiederaufnahmeverfahren angekündigt. Wie ist hier der Stand der Dinge? Gab es Gespräche mit den anderen vermeintlichen Opfern, die die gerichtliche Feststellung von Missbräuchen 2004 entkräften könnten?
 
05.
Nach dem Leichenfund 2016 gab es zunächst von Seiten des Unterstützerkreises die Auskunft, es lägen konkrete Hinweise vor, dass das Mädchen noch leben würde. Welche Hinweise waren das konkret?
 
06.
Der Unterstützerkreis hat mit großer Öffentlichkeit eine ganze Reihe an Anzeigen und Klagen gegen Ermittlungsbehörden, Journalisten und gegen den Gutachter Prof. Dr. Kröber angestrengt.
Über die jeweiligen Ergebnisse wurde seit 2019 die Öffentlichkeit nicht informiert.
Stagnieren diese Verfahren oder gibt es hier bereits Entscheidungen?
 
07.
Sie selbst hatten 2020 per Video über eine Abhöraktion der Behörden berichtet, von der Sie persönlich betroffen waren. Die Fortsetzung blieb aus, deshalb die Frage: gibt es zu den damals geplanten Beschwerden mittlerweile einen neuen Stand?
 
08.
Aus der abschliessenden Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft zur Einstellung der Ermittlungen im Fall Peggy geht zwischen den Zeilen hervor, dass die beiden Lichtenberger Manuel S. und Ulvi K. weiterhin als die wahrscheinlichsten Täter in Bezug auf das Verschwinden des Mädchens gelten.
Wie stellt sich der Unterstützerkreis zu dieser Einschätzung?
 
09.
Wie schätzt der Unterstützerkreis die allgemeine Stimmungslage zum Fall vor Ort in Lichtenberg ein? Haben die letzten Bekanntmachungen Auswirkungen auf die Sichtweise der Bevölkerung vor Ort gehabt?
 
10.
Ulvi K. wurde im Winter 2021 zu einer Geldstrafe beurteilt wegen einer Einbruchs- und Diebstahlsserie. Frau Rödel wollte umgehend Berufung einlegen. Gibt es hierzu neue Informationen? Ist das Urteil rechtskräftig? Hat dieser Prozess Auswirkungen auf die Wohn-/Unterbringungssituation von Ulvi K.?


Der Erfolg waren ein paar wenige Emails in denen keine einzige Frage beantwortet wurde.

Wir machen dennoch weiter. Vielleicht sind andere Kreise offener?

Drückt uns die Daumen!




Fragen über Fragen - neues Format mit ungewissem Ausgang

Nach einigen Wochen Funkstille möchten wir Euch mit neuen Ideen überraschen.

Zugegeben, so ganz neu ist das alles nicht. Immerhin gab es in der Vergangenheit etliche Fragen von unterschiedlichsten Kreisen an unterschiedliche Kreise.

Erinnern wir uns an die unsäglichen tendenziösen Fragen in Form eines Fragekatalogs, die die damalige Bürgerinitiative öffentlich an Frau Knobloch stellte und deren ausbleibende Antworten für Empörung sorgten. Diese Fragen waren so verletzend und angreifend, dass wir (aktuell) auf eine erneute Veröffentlichung verzichten.

Es gab auch Fragen an die Polizei oder an die Bürgerinitiative, an Zeugen. Diese Fragen tauchten überall auf, in Diskussionsforen, sozialen Netzwerken, über Zeitungsannoncen oder als Kommentare zu Onlineartikeln.

Warum also nicht die Gelegenheit ergreifen und Personen/Institutionen Fragen zu stellen, die mit dem Fall Peggy etwas zu tun haben?

Ob das erfolgreich ist oder gar zielführend? 

Der Start jedenfalls ist holprig, aber sehr selbst...

Sonntag, 16. Mai 2021

Heute vor 20 Jahren - der 16. Mai 2001

Mittwoch, der 16. Mai. 9 Tage schon war das 9-jährige Mädchen verschwunden. Drei Tornados der Bundeswehr hatten mit Wärmebildkameras das Gelände überflogen. Aber die Auswertung der Aufnahmen war ernüchternd: in dem unübersichtlichen Waldgebiet konnte das Mädchen nicht gefunden werden.

Damit wurden nun die großflächigen Suchmaßnahmen eingestellt. Weitere Durchsuchungen folgten nur noch aufgrund konkreter Hinweise.

Nun waren Routineermittlungen angesagt. Beispielsweise wurden die registrierten Sexualstraftäter überprüft, die im Großraum um Lichtenberg ansässig waren.

Mittlerweile war die Belohnung auf 50.000 DM aufgestockt worden aber auch das hatte noch keinen Erfolg gezeichnet.



Zwei mit Spezialkameras ausgerüstete Flugzeuge sowie eine Begleitmaschine waren am Dienstagvormittag in Jagel in Schleswig- Holstein gestartet und hatten das Gelände um Peggys Heimatort Lichtenberg im Landkreis Hof überflogen. Dabei wurden Luftbilder von einem sechs mal sechs Kilometer großen Gebiet angefertigt.
Mittels eines Wärmebildverfahrens sollen darauf Bodenveränderungen wie frische Grabungen im Erdreich und Wärmeunterschiede sichtbar werden. «Die Topographie macht uns die Ermittlungen schwer. Wir haben uns mehr von dem Tornadoeinsatz versprochen», sagte aber Polizeisprecher Gröschel. Spezialisten der Luftwaffe blieben aber «am Ball» und versuchten, anhand der Bilder doch noch etwas herauszufinden. Sollten die Fotos doch Hinweise auf ungewöhnliche Objekte geben, müssten Beamte am Boden die Stellen überprüfen.
Die Polizei geht angesichts der langen Zeit ohne konkrete Spuren immer stärker von einer Straftat aus. «Die Anzeichen mehren sich, dass Peggy einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist», hieß es. Dennoch gebe man die Hoffnung nicht auf, sie lebend und unversehrt zu finden.
Die 40-köpfige Sonderkommission «Peggy» setze unter anderem die Überprüfung von einschlägig vorbestraften Kriminellen aus der Umgebung fort, hieß es. Mittlerweile seien außerdem an die 500 Tipps aus der Bevölkerung gekommen. «Sie lassen sich aber nicht zu einer heißen Spur verdichten», sagte ein Polizeisprecher.
 
Quelle: rp-online, 15. Mai 2016
 
 
In einem Mordfall sind die ersten Tage entscheidend. Ein Großteil der Taten wird innerhalb eines kurzen Zeitraums geklärt.
Je länger die entscheidenden Hinweise ausbleiben, umso kälter werden die Spuren.

Im Fall Peggy sind mittlerweile 20 Jahre vergangen und im juristischen Ergebnis ist der Fall ungeklärt, die Tat ungesühnt.
Zu den  Hinweisen der ersten Tage kamen im Laufe der Zeit tausende weitere hinzu. Was fehlt ist der eine entscheidende.

Seit 2016 ist bekannt, dass das Mädchen den 7. Mai 2001 nicht überlebt hatte.

Unsere kleine Serie endet hier. Sie sollte noch einmal eindringlich an das Mädchen und das Schicksal erinnern. Sollte zeigen, wie schwierig die Ermittlungen waren, wie sehr so viele Personen mithalfen mit dem Ziel, das Mädchen noch lebend zu finden.
Der Appell bleibt bestehen: sollten Sie irgendwelche sachdienliche Hinweise haben, die den Ermittlungsbehörden im Fall Peggy weiterhelfen können, so wenden Sie sich bitte an die rechts angegebenen Stellen. Nach 20 Jahren haben es das Mädchen und ihr Mörder verdient, dass Licht ins Dunkel kommt.