Sonntag, 7. März 2021

Buchkritik Teil 1: Gudrun Rödel "Weggesperrt" 2021

 

Nach langjährigen Ankündigungen erschien Ende Januar 2021 das Buch von Frau Rödel zum Fall Peggy.
Dieser Blogbeitrag beschäftigt sich mit diesem Buch und zeigt, was den geneigten Leser erwartet.

Auf den ersten Blick fällt auf, dass das erschienene Buch nicht allein den Fall Peggy behandelt sondern noch zwei weitere Fälle, bei denen die Autorin selbst Justizopfer ausgemacht haben will, also verurteilte Täter, die vermeintlich unschuldig sind.

So soll das Buch nicht allein den Fall Peggy dokumentieren sondern mit Hilfe von insgesamt 3 Fällen den Leser davon überzeugen, dass das deutsche und insbesondere das bayerische Rechtssystem mit System unschuldige Personen verurteilen.

Gelingt das Vorhaben der Autorin?

Wir werden versuchen, das für die Leser herauszufinden. Anhand möglichst objektiver Kriterien, gerade weil die Anschuldigungen sehr deutlich und heftig sind. Weil dieser Blog sich mit dem Fall Peggy beschäftigt wird sich die Buchkritik rein mit den 123 Seiten beschäftigen, die dieses Thema behandeln. Für die anderen beiden Kriminalfälle finden sich mit Glück weitere interessierte Gruppen, aus denen Jemand die Aufgabe übernehmen mag, die Abhandlung einer Kritik zu unterziehen.Die Kritik wird in mindestens 2 Teilen hier veröffentlicht werden.



Grunddaten

Herausgeber ist die „Zwickauer Presseagentur“, der bereits einige justizkritische Bücher im Angebot hat.

Titel:
Autor:
Verlag:
ISBN (13):
Umfang:
Preis:

Weggesperrt
Gudrun Rödel
Zwickauer Presse-Agentur
978-3000682254
322 Seiten
19,90€

Quelle: Amazon


Einleitung

Der Leser erwartet von einem Buch Unterhaltung oder Information; im besten Falle beides. Es ist ein gegenseitiges Geschäft, wenn der Leser Geld bezahlt und der Autor einerseits seine Botschaft in die Welt trägt und andererseits Geld verdient. Wie immer, wenn Produkte feilgeboten werden, spielt die Qualität eine Rolle und um diese Qualität bemessen zu können werden objektive Kriterien anwenden, die im Folgenden genau erläutert werden.

Diese ergeben sich aus den grundlegenden Anforderungen für jeden Verfasser von Texten sowie aus gesetzlichen Bestimmungen und moralischen Grundsätzen. Zur Nachprüfbarkeit werden die Bewertungskriterien beschrieben und Beispiele aus dem Buch genannt. Dieses Vorgehen ist geschützt durch das Urhebergesetz §51.2, der Wortlaut ist entnommen von Dejure.de (https://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html):

§ 51

Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

(…)

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

(…)

von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.


Formales

Die Buchgröße, das Papier, die Seitenränder, die Auflockerung durch Bilder, klare optische Abschnitte, einheitliche Stilmittel und die Verwendung von Fuß-Noten ergeben die Form eines Buches. Die Gesamtheit der einzelnen Aspekte bestimmt neben den Inhalten das Leseerlebnis maßgeblich.

Buchformat und Lesbarkeit

Das Buch kommt in seiner 1. Auflage von 200 Stück in gebundener Form auf den Markt. Es ist knapp Din A4 groß und mit den 322 Seiten knapp 2cm dick, es macht einen wertigen Eindruck.

An der verwendeten Schriftart gibt es nichts auszusetzen. Eine Standardschriftart, die gute Lesbarkeit bietet und ein größerer Schriftgrad dazu. Angenehmer Zeilenabstand, auf einen Blick erfassbare Seitenbreite – das wurde gut ausgewählt.

 

Sprache

Die verwendete Sprache ist einfach, das Buch liest sich wie eine Erzählung beim Kaffee. Sie ist blumig und locker, sachlich-dokumentatorische Sätze sucht man vergebens.

Gleich der Einstieg in den Fall Peggy ist in der „Ich-Form“ verfasst. Die Autorin erzählt das Folgende aus ihrer eigenen Erlebniswelt heraus. So schildert sie ihre ersten Besuche in Lichtenberg, noch bevor dort der Mord an Peggy Knobloch geschehen war. Mit diesem traurigen Ereignis kehrt die Autorin dann auch gleich zu dem Grund ihres Engagements, denn im Zuge des Gerichtsverfahrens 2004 gegen Ulvi K.

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 11

Diese Art der Sprache mit häufigem Ichbezug, der Schilderung von Emotionen, der Betonung durch Ausrufungszeichen zieht sich durch das ganze Buch. Die persönliche Note wird unter anderem unterstrichen durch eine Bleistiftzeichnung von Frau Rödel und Ulvi K. auf Seite 7, bei der sie ihn fast mütterlich stolz anschaut.

Die Sprache macht klar, dass die angekündigte Dokumentation als solche keinen Anspruch auf Objektivität stellt sondern vielmehr eine Schilderung persönlicher Erlebnisse und Wahrnehmungen.

 

Schriftbild

Gleich auf den ersten Seiten sind optisch mind. 8 unterschiedliche Schriftarten in unterschiedlichen Darstellungen (fettgedruckt, Sperrschrift, kursiv) zu finden (Titelblatt (Seite 1), Infos über den Buchdruck und die Auflage (Seite 2), Widmung (Seite 3), Inhaltsverzeichnis (Seite 4) und Vorwort (Seiten 5-9)). Das macht einen unruhigen Eindruck, aber um nicht voreilig erscheinen zu wollen sollen die verwendeten Schriftbilder genauer unter die Lupe genommen werden. Schliesslich können Autoren über die geschickte und konsequente Verwendung bestimmter Schriftbilder ihren Lesern eine optische Orientierungshilfe bieten, um zum Beispiel Zitate von eigenen Interpretationen zu trennen.

Der  folgende Abschnitt soll dazu dienen, dies anhand einiger Beispiele zu belegen.

Zitate und Hervorhebungen

Wörtliche Zitate sind in jeder Dokumentation eine Bereicherung. Sie führen den Leser ganz nahe heran an den Fall, steuern eine Authentizität bei, die es bei geschickter Verwendung erlaubt, Stimmungen und Gefühle zu transportieren. So finden sich auch im vorliegenden Buch eine Vielzahl an Zitaten von Zeugen, Freunden, Richtern, Prominenten.

Leider ist die Zitatdarstellung sehr heterogen, es ist kein durchgängiges Muster erkennbar. Mal sind Zitate in leicht reduzierter Größe und fett und kursiv dargestellt dann wieder kursiv und ohne Fettdruck, schliesslich sogar in der Schriftart Comic Sans, von der eigentlich durchgängig abgeraten wird, sofern man nicht gerade Geburtstagseinladungen schreibt.

 

Neben Zitaten gibt es einzelne Wörter und Passagen, die die Autorin optisch hervorheben möchte. Dazu bedient sie sich scheinbar willkürlich aller zur Verfügung stehender Bordmittel: Fettdruck, Kursivdruck, Anführungszeichen, Zentrierung,  Unterstreichung. So kommt es vor, dass auf geringem Platz gleich mehrere dieser Hervorhebungen zu finden sind wie beispielsweise auf Seite 19:

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 19

Hervorhebung von Namen durch Sperrschrift und Großbuchstaben

In behördlichen Akten werden die Namen von Protagonisten oftmals in Sperrschrift dargestellt. Dabei werden Wörter und Namen besonders hervorgehoben, indem zwischen den einzelnen Buchstaben Leerzeichen eingefügt werden. Aus „Dattelpalme“ wird dann „D a t t e l p a l m e“ oder sogar „D A T T E L P A L M E“ und beide Wörter werden in einem eingebundenen Text sehr schnell erkannt. Auch bei Großbuchstaben bleibt der Blick automatisch hängen. Beim Überfliegen einer Aktenseite können derart hervorgebobene Inhalte auf einen Blick identifiziert werden, was eine schnelle Orientierung über den Akteninhalt erlaubt.

Der Autorin ist dies offensichtlich bekannt, sie wendet beides auf Personennamen an, allerdings ohne dass dem Leser klar wird, warum der eine Name normal dargestellt wird und der nächste wieder hervorgehoben ist. Es gibt sicher dutzende Personen, die wiederum beliebig mal mit vollständigem Titel, mit Vornamen und Nachnamen oder nur mit Nachnamen erwähnt werden. Eine Kontinuität sucht der Leser vergeblich.

Aus einem gut gemeinten Ansatz wird so ein Ärgernis wie beispielsweise auf Seite 27, wo scheinbar möglichst viele Varianten einflossen:

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 27

Satzzeichen

Der Vollständigkeit halber seien hier kurz die Ausrufungszeichen erwähnt, die erstaunlich oft im vorliegenden Buch auftauchen und oft auch mehrfach. Die Verwendung scheint immer dann zu erfolgen, wenn Emotionen ins Spiel kommen (siehe folgende inhaltliche Analyse).

Irritierend auch das Auftauchen von „??!!“, was viel eher zu einem privaten Chat denn zu einer sachlichen Dokumentation passen mag.

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 80

Originalakten

Im Buch sind einige Originalakten auszugsweise dargestellt, sie erkennt man oft an den Scan-Rändern und der Papierfarbe, die sich vom strahlenden Weiß der Seiten gut abhebt.

Leider werden die Originalakten oft nur „beschnitten“ gezeigt wie u.a. auf Seite 116. Als Leser vermisst man nicht nur die Quelle (siehe unten) sondern gewinnt den Eindruck, hier hätte es vielleicht noch Lesenswertes gegeben, das einem vorenthalten wird. Authentisch wäre das Zeigen einer vollständigen Seite, die neben dem, was der Autor hier als nennenswert betrachtet, auch noch Langweiliges oder Überflüssiges enthält, genauso wie Aktenseiten nun einmal sind.

 

Irritierend ist der naheliegende Verdacht, dass in einigen Fällen keine Originalscans gezeigt werden sondern dass vielmehr versucht wurde, anhand eines veränderten Schriftbildes Aktenausschnitte möglichst originalgetreu darzustellen. Die Darstellung wirkt so, als käme eine weitere Schriftkombination zum Einsatz: mittige Darstellung, Schriftart: fett, kursiv, kleinere Schriftgröße.

Hier ein Beispiel einer Zeugenladung:

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 22

Mangels Quellenangabe (siehe unten) und Namen des Zeugen ist hier überhaupt nicht klar, was hier gezeigt wird. Eine „Nachbildung“ einer Originalakte wäre gelinde gesagt ein Unding.

Gleicher Verdacht liegt vor im Fall einer „Schuldanerkenntnis“ auf Seite 37. Auch dort wird die kleinere Schriftgröße gewählt, diesmal aber nur fett und nicht kursiv gedruckt. Die Darstellung mit Römischen Ziffern und eingerückten Absätzen vermittelt auf den ersten Blick den Eindruck einer Akte.

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 37

Das Zeigen und Zitieren von Originalakten ist rechtlich schwierig (siehe unten). Der Verdacht der Nachbildung aber hätte ausgeräumt werden können durch einen vollständigen Scan der Akte mit Papierrändern und Quellenangabe.


Rechtliches/Moralisches

Quellenangaben

Im Buch selbst gibt es eine ganze Reihe von Informationen, die eine Originalquelle haben Im Fall von Fotos Zitate von Zeugen oder auch Aktenausschnitte sind das Informationen zu Autoren, Fotografen, Zeugen, Namen von Zitierten, Entstehungsdatum, Aktenbestand usw.

Die Quellenangaben im vorliegenden Buch sind sehr heterogen. Es reicht von nahezu vollständigen Quellenangaben unterhalb des Zitates/Bildes über Angaben innerhalb des beschreibenden Textes bis hin zu vollständig fehlenden Quellenangaben. Ein sonst übliches Bilder- und Quellenverzeichnis am Ende des Buches gibt es nicht, so dass die im Folgenden gezeigten Angaben die einzigen Herkunftsinformationen darstellen:

Einige Beispiele:


Seite 86 Seite 35 Seite 86
Vollständige Quellenangabe Kurze Beschreibung ohne Quellenangabe Zitat ohne zugeordnete Quellenangabe, Herkunft unklar

Der neugierige Leser wird hier nicht abgeholt, die Herkunft der Bilder und Zitate ist oft unklar und es gleicht einem Suchspiel, ob sich doch im Begleittext Informationen zu den verwendeten Zusatzmaterialien finden lassen.

 

Fotos, Urheberrecht und Recht am eigenen Bild

Der Fotograf ist Rechteinhaber seiner Biilder, sofern es keine vertragliche Rechteübertragung gibt. So sollten Fotos auch immer die Angabe des Rechteinhabers haben.

Im Buch fehlen die Angaben vollständig. Wenn es Bildunterschriften überhaupt gibt, so enthalten diese maximal eine kurze Beschreibung.

Beispiele:

 
 
 
Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 35

 

 

Das Buch beinhaltet Fotos lebender Personen wie Günther Beckstein, Dr. Thomas Müller oder Richter Hornig (übernächstes Beispiel). Dies sind Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, und man könnte großzügig interpretieren, dass deren Abbildungen ohne Einschränkung öffentlich gemacht werden darf.

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 45
 
 
 
 
 
 

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 33

Einschub: beim obigen Bild handelt es sich um ein Bild, das die Autorin auf der Seite ulvi-kulac.de schon seit mindestens 2009 zeigte, damals noch mit der richtigen Quelle „Frankenpost“. Ob damals eine Genehmigung zur Veröffentlichung vorlag ist nicht bekannt. Das Bild ist minimal zugeschnitten jedenfalls nun in dem jetzigen Buch gelandet und die Quelleangabe bzw. der Rechteinhaber ging anscheinend leider verloren dabei.

Quelle: ulvi-kulac.de, Gudrun Rödel (2009), abgerufen über archive.org

Hingegen werden auch Privatpersonen gezeigt wie beispielsweise auf Seite 26 das Foto von Peggys Großeltern väterlicherseits oder hier eine Abbildung mit der Journalistin Ina Jung:


Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite41

Es gibt keinen Hinweis auf eine Einwilligung zur Veröffentlichung. Wie einfach wäre es hier gewesen, den Hinweis „Mit freundlicher Genehmigung…“ zu platzieren.

 

Zeitungsartikel

Auch Zeitungsartikel sind urheberrechtlich geschützt und nur weil man eine Tageszeitung erworben hat dürfen die Artikel daraus nicht ohne Einschränkung verbreitet werden. So darf ein Artikel durchaus zitiert werden aber die Menge an Zitaten darf keinen wesentlichen Anteil des ursprünglichen Werkes erreichen. Damit wird verhindert, dass ein Werk nahezu vollständig Dritten zur Verfügung gestellt wird.

Die vollständigen Quelleninformationen eines Artikels beinhalten den Autor, das Erscheinungsdatum und das herausgebende Medium.

Auch diese wenigen Informationen fehlen im folgenden Beispiel, bei dem nur der Autor des Zeitungsartikels genannt ist.

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 127

Ein vermeintlich kompletter Zeitungsartikel wird hier ohne Benennung der Zeitung und des Datums abgebildet. Es werden weder einzelne Passagen nur gezeigt noch eine persönliche Anmerkung dazu gemacht. Insgesamt also ein sehr bedenklicher Umgang mit dem Urheberrecht.

 

Wörtliche Zitate

Auf vielen Seiten gibt es wörtliche Zitate, die wie oben schon erwähnt, optisch hervorgehoben sind. In vielen Fällen allerdings ist völlig unklar, wem dieses Zitat zugeordnet ist. Wer sagte das wann oder aus welcher Akte stammt dieses Zitat, ist es überhaupt ein Zitat?

Beispiele:

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 79

Hier gibt es keinen Verweis auf eine Akte, kein Datum, kein Aktenzeichen, kein Verfasser, keine Dienststelle. Ganz zu schweigen von einer Genehmigung zur Veröffentlichung, die es in Strafverfahren einzuholen gilt.

Auffällig auch: der Zeuge wird mit Vor- und Zunamen genannt. Datenschutzrechtlich ist das sehr bedenklich.

 
Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 65


Im obigen Beispiel werden zwar ein „Protokoll“ und ein „behandelnder Arzt“ erwähnt. Wann aber entstand dieses Protokoll und zu welchem Zweck, landete es in der Ermittlungsakte oder gelangte die Autorin in ihrer Funktion als gesetzliche Betreuerin von Ulki K. an diese Information? Wie hiess dieser Arzt und darf diese Information veröffentlicht werden?

 

Auch im nächsten Zitat bleiben die Quelleninformationen unvollständig. Da das ganze Buch durchzogen von Klarnamen ist bleibt die Frage, warum man denn hier nicht den Namen des Verteidigers benennt und den Entstehungszeitpunkt des Zitats?


Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite79

Nennung von Klarnamen/Persönlichkeitsrechte

Wo wir schon dabei sind: Auch bei der Benennung von Personen gibt es keinen roten Faden.

Beispielsweise wird auf Seite 129 ein Zeuge, der bislang immer nur mit Vornamen erwähnt wurde geoutet, indem ein Aussagenauszug samt Unterschrift und seinem vollständigen Namen gezeigt wird. Andernorts werden Zeugen oder gar Namen von Anwälten nicht genannt, Nachbarn bleiben namenlos. Manche Ermittler werden mit, manche ohne Namen erwähnt. Prominente mal mit vollem Namen und Titel, ander nur mit Nachnamen (siehe oben). 

Neben dem Beispiel aus Seite 79 werden an etlichen anderen Stellen Klarnamen genannt. Eine Schwärzung wäre das mindeste gewesen, um die Persönlichkeitsrechte der Personen wenigstens auf den ersten Blick zu wahren. Interessant hierbei ist, dass Frau Rödel über die Beschwerdeplattform des Deutschen Presserats tatsächlich verbieten wollte, Ulvi K.s Namen zu nennen und das obwohl sie unter diesem Namen nicht nur eine Webseite betreibt, Zeitungsartikel forciert sondern auch auf Twitter und Facebook aktiv ist. Im vorliegenden Buch scheint ihr eigener Anspruch dann doch nur für andere zu gelten und nicht für die Autorin selbst.

Insgesamt wirkt der Umgang mit Namen nicht überlegt.


Sonstiges

Originalität/Recycling

Seit wir über das vorangestellte Beispiel mit dem Frankenpost-Foto von Richter Hornig stiessen, das schon so lange Zeit auf der Webseite von Frau Rödel zu finden war, stellte sich die Frage, wie viel Neues das Buch enthält und ob noch weitere bereits veröffentlichte Inhalte Eingang ins Buch gefunden haben.

Hier zwei Beispiele:

Quelle: Weggesperrt, Gudrun Rödel (2021) Bereits zuvor veröffentlicht

Seite 23

Ulvi-kulac.de, Version vom 3.10.2013, abgefragt bei archive.org

(hier noch mit dem später herausgeschnittenen und ignorierten Karl-Heinz Hörteis)


Ulvi-kulac.de, Version vom 17.11.2014, abgefragt bei archive.org

(nach dem Wiederaufnahmeverfahren und nach dem öffentlich ausgetragenen Streit gab es das Bild dann nur noch beschnitten)



Seite 68



Ulvi-kulac.de, Version vom 21.10.2009, abgefragt bei archive.org

(damals noch mit Quellenangabe)


Zwischenfazit

Der sorglose Umgang mit Formattierungen, Quellenangaben, Persönlichkeitsrechten usw. irritiert, zumal dieses Buch als Beweis juristischer Systemfehler angekündigt wurde. In sich bildet diese Handhabe ja genau das ab, was man andererseits "dem System" vorwirft: mangelnde Sorgfalt, Rücksicht, Empathie und das Hinwegsetzen über geltendes (Urheber-)Recht.

Das Buch wirkt in seiner Form wie die erste Rohfassung. Warum der Verlag bei so einem sensitiven Thema hier keine Prüfung vornahm bleibt ein Rätsel.

Hoffen wir, dass die inhaltliche Beweisführung stringenter gelingt.


Bitte teilt uns Eure Meinung zum Blog bzw. Eure Erfahrungen mit dem Buch mit.


Donnerstag, 29. Oktober 2020

Verfahrenseinstellung Oktober 2020 und die Reaktionen darauf

Ein paar Tage nach der konsequenten aber bitteren Entscheidung der Staatsanwaltschaft darf man mal einen Blick werfen auf die unterschiedlichen Reaktionen.

Parteien gibt es viele in diesem Fall. Unmittelbar und mittelbar Beteiligte aber auch völlig Unbeteiligte, die ihre Meinung vielerorts kundtun.


Das beeindruckendste und ehrlichste Statement kam sicher von Susanne Knobloch, die nach 19 Jahren Berg- und Talfahrt vorerst ganz unten stecken bleibt. Ohne die Gewissheit, dass sich die Ermittler aktiv bemühen, den Tod ihrer Tochter aufzuklären. Wenn sie wie folgt zitiert wird kann man die Verzweiflung nachempfinden:


"Ich habe 19 Jahre Hölle ertragen"
Quelle: BILD, Joerg Völkerling, 22.10.2020
 
"Wütend sei sie, sagt Susanne K. (47). Weil "der Tatverdächtige einfach so davonkommen soll". Jener Manuel S., der all die Zeit wusste, wo die sterblichen Überreste ihrer Tochter Peggy lagen. Der wusste, dass sie längst nicht mehr lebte, als sie noch gehofft hatte, ihre Tochter sei noch am Leben."
Quelle: onetz, Otto Lapp, 22.10.2020
 
 
19 Jahre Hölle und Ermittlungen, an deren Ende die Staatsanwaltschaft trotz fehlender Beweise ein klares Bild über die Geschehnisse am 7. Mai 2001 im oberfränkischen Lichtenberg zu haben scheint.
Gemäß dem Motto "des einen Leid, des andern Freud" geben sich die beiden während der Ermittlungen belasteten Parteien erleichtert bis hämisch über die Einstellung der Ermittlungen. Von Bedauern über die nun geschrumpfte Chance, die Wahrheit zu finden, keine Spur. 

Wer nach Monaten der Funkstille auf der Facebookseite "Ulvi Kulac" die unter seinem Namen (sic!) verfasste erste Reaktion liest, der muss sich wundern:


Quelle: facebook, Seite "Ulvi Kulac", 22.10.2020

Keine Freude darüber, dass die Behörden keinen erneuten Indizienprozess anstreben? Kein Bedauern, dass die Suche nach dem "richtigen" Täter nicht weitergeht? 
Nicht verwunderlich hingegen, dass die gerichtlich bestellte Betreuerin von Ulvi K. die Gelegenheit für einen Angriff auf die Ermittler ergreift. Immerhin sind die Vorwürfe konsequent: sie kämpft vehement schon seit Jahren gegen den Zeitpunkt der letzten gesicherten Sichtung des Mädchens gegen 13.24 Uhr. Denn schon eine kurzzeitige Verschiebung des kritischen Zeitfensters würde ihren Schützling entlasten. Der Angriff hat Methode. Nur lügende Ermittler sind böse genug, um einen geistig Behinderten einen Mord anzuhängen und dafür vom Mob gehasst zu werden.

Wie die ausgebaute Version dieser Geschichte ausschaut beweist der mehrfach vorbestrafte "Büroleiter" Thomas Henning, der seit Jahren als Sprachrohr der Kanzlei auftritt, die Ulvi K. juristisch vertritt.
Quelle: facebook, Seite "Ulvi Kulac", Autor Thomas Henning, 23.10.2020     


Die Mär von den "unsäglichen" Ermittlungen soll offensichtlich aufrecht erhalten werden, auch wenn über die Misserfolge diverser Anzeigen gegen Kripo und Staatsanwaltschaft höflich geschwiegen wird. Beifall kommt in Form von "Likes", das corona-sichere Zustimmungszeichen für alle für Polemik empfänglichen Verschwörungsliebhaber, die allzu gerne dieser Schwarzweißlogik folgen.

Dritte Partei ist die um Manuel S., gegen den nun die Ermittlungen wegen Mordes eingestellt wurden und den die Staatsanwaltschaft als Verbringer der Leiche von Peggy sieht. Letzteres Delikt nennt sich Strafvereitelung und wird strafrechtlich nicht weiter verfolgt, da es bereits verjährt ist. Manuel S. gilt somit mit der Einstellung des Verfahrens gegen ihn als unschuldig und er zeigte sich darüber sehr erleichtert:

"Ich bin froh, dass nichts mehr kommen kann."
Quelle: Manuel S., sat 1, "Der Täter ist noch unter uns", 22.10.2020

Sein Verteidiger geht sogar noch weiter. Gegenüber dem BR sagte er:

"Mein Mandant und seine Familie sind sehr froh, dass das Damoklesschwert einer möglichen Anklage jetzt nicht mehr über ihnen schwebt."
Quelle: Jörg Meringer, BR online, 26.10.2020

"Nun prüft Anwalt Meringer, ob Schadensersatz-Ansprüche gegen den Freistaat Bayern wegen Rufschädigung bestehen. Denn die Ermittler hätten bei einer Pressekonferenz im Herbst 2018 den vollen Vor- und Nachnamen des damals Verdächtigen genannt. "Ich finde, da wurde gegen die Unschuldsvermutung verstoßen", so Jörg Meringer im Gespräch mit dem BR."

Quelle: BR online, 26.10.2020

 

Zu der Liste der unnötig vielen Verfahren im Windschatten dieser Tragödie wird wohl noch das ein oder andere dazukommen. RA Meringer will laut BR jetzt (erst) Akteneinsicht beantragen und weitere Ermittlungen gegen Holger E. fordern. Holger E. war ein damals 16jähriger, der mittlerweile wegen schwerem sexuellen Missbrauchs in mehreren Fällen inhaftiert war. Er ist sozusagen ein Geschenk des Himmels für jeden, der von Lichtenberg als Ort des Geschehens ablenken mag. Dass die Ermittlungen gegen ihn keinen Tatverdacht erhärten konnten und das Verfahren gegen ihn ebenfalls und schon vor langer Zeit eingestellt wurde scheint in der Argumentation nicht so viel zu zählen wie die jetzige Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Manuel S., der dadurch als vollständig rehabilitiert verkauft wird.

Holger E. ist auch der Lieblingstatverdächtige von Christoph Lemmer, der den Fall Peggy schon mehrfach medial aufgearbeitet hat und dabei großzügig über feststehende Ermittlungsergebnisse hinwegsieht, um Holger E. und Peggys Familie nicht aus dem Fokus seiner Argumentation zu verlieren. So stossen Buch, Podcast und Doku ins gleiche Horn.

Lemmer, der nach eigenen Angaben professionelle Distanz zu seinen Interviewpartnern wahren möchte, straft sich selbst Lügen, indem er sich mit Manuel S. und dessen Rechtsanwälten "facebook-befreundet". Ein deutliches Zeichen, mit wem er sich öffentlich solidarisiert.

Überhaupt, wer sich virtuell so alles mit wem zusammentut und Likes vergibt. Ausgerechnet diejenigen beiden Lager von Ulvi K. und Manuel S., die sich gegenseitig als Mörder bzw. Tatbeteiligte ins Spiel brachten, die sich mal nicht gekannt haben wollen, dann aber doch eine Freundschaft plus pflegten, zwischen denen es zu einer Anzeige wegen Missbrauchs kam - genau die beiden Lager zeigen sich im Kampf gegen das Böse in Form der Ermittlungsbehörden vereint. Da wird geteilt, geliked und zugestimmt was das Zeug hält.

Halt, so ganz stimmt das nicht. Es gibt nämlich noch eine Gewalt, die die geballte Feindschaft verdient hat: die Journalisten, die den Behörden folgen und die Fakten berichten.

Ganz besonders angetan haben es ihnen Otto Lapp, der Journalist von Nordbayerischen Kurier, und Jörg Völkerling von der BILD, die sogar schon mehrfach Anzeigen und Beschwerden kassierten für ihre kritischere Berichterstattung.



Quelle: Facebookseite Rechtsanwaltskanzlei Jörg Meringer, 25.10.2020



Schon bemerkenswert, wie sich ein Anwalt hier öffentlich äussert. Er nimmt sogar aktiv an den Diskussionen teil, teilweise sogar wenig anwaltlich-gediegen.

Und wer verbreitet das Ganze? Richtig, Frau Rödel oder wer auch immer im Namen von Ulvi K. die Seite befüttert:

Quelle: facebook, Seite "Ulvi Kulac", 25.10.2020

 

Dass die Rüge keine Rüge war sondern lediglich eine Missbilligung gegen eine Passage aus dem beanstandeten Artikel ist vielleicht in aller Euphorie passiert.

Der Deutsche Presserat schreibt diesbezüglich:

"In der Sache selbst spricht er eine Missbilligung aus. Die Zeitung erweckt den Eindruck, Ulvi K. habe doch etwas mit dem Mord zu tun, obwohl ihn die Staatsanwaltschaft in einer Pressekonferenz nicht als Tatbeteiligten genannt hat und er im Jahr 2014 freigesprochen wurde. Der fragliche Passus stellt daher eine presseethisch zu beanstandende Spekulation dar, die geeignet ist, Uli K. vorzuverurteilen."

Quelle: Beschwerde beim Deutschen Presserat, Aktenzeichen: 0960/18/1, 24.6.2019

Das ebenfalls dort zu findende Statement des Deutschen Presserats lässt Frau Rödel weg:


"Im Übrigen nutze die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde auch dafür, den Autor mehrfach zu beleidigen und die Arbeit der Presse herabzuwürdigen. Der Presserat kritisiert die zum Teil beleidigende Wortwahl der Beschwerdeführerin gegenüber dem Autor des Berichts."

Quelle: Beschwerde beim Deutschen Presserat, Aktenzeichen: 0960/18/1, 24.6.2019

Um im Fall Peggy sich und die Anvertrauten zu verteidigen reicht die Wahrheit offensichtlich nicht aus. Ein wenig Verdrehen, ein bisschen Weglassen und immer ne gute Handvoll Schmutz werfen. Das Erfolgsrezept zur gefälligen und einfach verdaubaren Information der Öffentlichkeit.

Was vollständig fehlt ist Moral, Empathie, Rückgrat, Mitleid, Solidarität mit Peggy und ihrer Familie, richtig?

 


Die Bandbreite der Reaktionen im Netz reicht von Aufrufen zur Selbstjustiz über Häme bis hin zu Freude über die Entlastung Unschuldiger. 

Aber ab und an gibt es auch diejenigen, die an das Mädchen und ihre Familie denken. Die mit ihnen zusammen auf die noch so kleine Chance hoffen, dass doch noch entscheidende Hinweise oder gar Beweise gefunden werden, um diesen Fall auch juristisch lösen zu können.

Wer immer etwas weiss, Gerüchte hörte, Gegenstände besitzt, die tatrelevant sein könnten, Unterlagen oder Fotos aus der Zeit und der Gegend hat usw.: bitte wenden Sie sich an die Staatsanwaltschaft Bayreuth.

Denn nur weil die Ermittlungen jetzt gerade eingestellt sind heisst das nicht, dass neuen Hinweisen nicht nachgegangen wird. Wir sind uns sicher, dass die Behörden jede Anstrengung unternommen haben und unternehmen werden, um den Fall Peggy Knobloch aufzuklären.


 

 


Mittwoch, 28. Oktober 2020

Ermittlungen im Fall Peggy abgeschlossen

Seit vergangener Woche wissen wir, dass die Staatsanwaltschaft Bayreuth das Ermittlungsverfahren gegen Manuel S. eingestellt hat.

Gleichzeitig waren damit alle Ermittlungsansätze vollständig abgearbeitet. Was den Fall Peggy zu einen "Cold case" macht, so lange jedenfalls bis neue Hinweise oder sogar Beweise auftauchen.

 

Die Entscheidung hat in den Medien und im Internet für Aufregung gesorgt. Die Bandbreite reicht vom Ärger über die "unfähige Justiz" bis hin zu Triumphgeheul à la "die Wahrheit hat gesiegt". 

Was aber ist denn nun die Wahrheit?

Schaut man sich die Pressemitteilung der Bayreuther Staatsanwaltschaft genauer an, so stellt man zwischen den Zeilen fest, dass es für die Ermittlungsbehörden sehr wohl einige feststehende gibt.


"Bestehen bleibt lediglich der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten hinsichtlich des Verbringens der Leiche. Sofern hier isoliert betrachtet der Tatbestand der Strafvereitelung in Betracht käme, wäre dieser aber bereits verjährt"
Quelle: Staatsanwaltschaft Bayreuth, 22.10. 2020
 
Der Mann, der die Leiche der 9jährigen Peggy in den Wald nach Rodacherbrunn gebracht hat steht also fest. Es ist Manuel S. Diese Tat ist verjährt und wird strafrechtlich nicht mehr geahndet. 

Bleibt die Frage nach der Tötung des Mädchens. Wir erinnern uns: Manuel S. hatte in seinem verwertbaren Geständnis im Herbst 2018 angegeben, die Leiche von einem anderen Mann übernommen zu haben. Die Ermittler zogen in Betracht, dass das eine Schutzbehauptung war, weshalb der Tatverdacht auf Mord an Peggy Knobloch lautete. Zu der Tötungsbeteiligung schreibt die Staatsanwaltschaft folgendes:

 
"Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben, konnten nicht ermittelt werden. Allein die Angaben des Beschuldigten Manuel S. und des freigesprochenen Ulvi K. stehen zur Verfügung. Manuel S. bestreitet, Peggy Knobloch getötet zu haben. Ulvi K. gab in seinen zahlreichen Vernehmungen unterschiedlichste Einlassungen und Tatversionen an, die er jeweils dem Verfahrensstand anpasste.
---
Es liegen damit insgesamt keine hinreichenden Beweise dafür vor, dass Manuel S. allein oder zusammen mit einer anderen Person Peggy Knobloch sexuell missbraucht und anschließend getötet hat, um die Sexualstraftat zu verdecken. "
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Es wurden zwar zahlreiche Indizien ermittelt, die auf eine Tatbeteiligung von Manuel S. hindeuten, weder die objektive Spurenlage noch die verwertbaren Angaben des Beschuldigten oder sonstige Beweismittel gestatten allerdings einen hinreichend sicheren Nachweis der Beteiligung an der Tötung von Peggy Knobloch. "
Quelle: Staatsanwaltschaft Bayreuth, 22.10. 2020


Übersetzt heisst das wohl, dass die gesammelten Indizien insgesamt eine klare Sprache sprechen, aber es keine objektiven Beweise gibt, um dem oder den Täter/n eine Tat nachzuweisen.
 
Verständlich, wenn man über diese Entwicklung nicht erfreut ist. 
Ungerecht, dass die Tat vorerst ungesühnt bleibt.
Erfreulich, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo Beweise und Fakten zählen.
Hoffnungsvoll, dass neue technische Möglichkeiten oder das schlechte Gewissen der Tatbeteiligten oder Zeugen belastbare Informationen liefern.

 
Die ganze Pressemitteilung zum Nachlesen gibt es hier.
 
 

Dienstag, 13. Oktober 2020

Wer ist Manuel S.?

Stand heute gibt es nur 1 Tatverdächtigen: Manuel S.

Wer ist das und wie geriet er in den Fokus der Ermittlungen? Darum soll es in diesem Blogbeitrag gehen.


Zur Person

Manuel S. wurde 1977 in Naila geboren und lebte mit seiner Familie in Lichtenberg, wo Peggy Knobloch 2001 verschwand.
Er wuchs mit 3 Brüdern, den Eltern und Großeltern auf.
Manuel S. wird als ruhig und zurückhaltend beschrieben, ohne großen Freundeskreis.
Was man den Medien entnehmen kann ist lediglich, dass er Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Lichtenberg war und in diesem Rahmen auch bei der Suche nach Peggy half.

Über eine Berufsausbildung ist nichts bekannt, er war zum Zeitpunkt von Peggys Verschwinden in der örtlichen Fabrik beschäftigt. Am 7. Mai 2001 allerdings hatte er Urlaub und das aus guten Grund: es war sein Geburtstag.

Mit Ulvi K. (dem Geistig Behinderten Lichtenberger, der 2004 wegen Mordes an Peggy verurteilt, in einem Wiederaufnahmeverfahren 2014 aber freigesprochen worden war) verband ihn ein freundschaftliches Verhältnis. Ein mittlerweile untersagter Zeitungsartikel deute sogar eine sexuelle Beziehung zwischen beiden an. 

"Und er hatte in seiner Jugend 
ein sexuelles Verhältnis mit Ulvi K."
Quelle: Zeitungsartikel Nordbayerischer Kurier vom 15.2.2019
 
 

Manuel S. hatte direkt im Ortskern von Lichtenberg ein Haus, das er 2001 eigenhändig renovierte. Ein Umstand, der später noch wichtig werden soll.


Der Tatverdacht gegen Manuel S.

In den Akten wird Manuel S. als Spur Nummer 4 geführt, was bedeutet, dass es schon recht früh Hinweise gab, die auf ihn als möglichen Täter deuteten. 

Was genau durch wen an die Behörden gemeldet wurde oder ob die Behörden durch ihre Ermittlungen auf ihn als möglichen Täter stiessen ist nicht bekannt.

 

Fest steht, dass sein Name über einige getrennte Wege Eingang in die Akten fand:
(Liste wahrscheinlich unvollständig)

  • am 24.5.2001 soll er während eines Vatertagsausflugs sich selbst bezichtigt haben, das Mädchen vergraben zu haben 
  • Ulvi K. gestand seine Täterschaft im Herbst 2001 in der Forensik und zwar gegenüber einem Pfleger und gegenüber Peter H.; beide Male hatte er Manuel S. als Verbringer der Leiche benannt (Zur Erklärung: Peter H. hatte ca. 10 Jahre später seine belastende Aussage vor einem Ermittlungsrichter zurückgezogen und damit den Weg freigemacht für den Freispruch von Ulvi K. 2014)

 

Aktivitäten am 7. Mai 2001

Seinen Geburtstag verbrachte Manuel S. zunächst mit verschiedenen Behördengängen.
Zurück in Lichtenberg will er wegen eines Pachtgrundstückes mit einer älteren Dame gesprochen haben. Eine Begegnung, die nicht bestätigt ist.
Auf seinem Weg zurück begegnete er Ulvi K., der sich gegen 13:00 zwischen Burgberg und Henri-Marteau-Platz aufgehalten haben soll.
Nach einem gemeinsamen Mittagessen mit der Familie gibt Manuel S. an, beim Kaffeekränzchen mit Familie und Verwandtschaft gewesen zu sein und (ob vorher oder nachher ist nicht bekannt) noch mit seiner Mutter im Garten Blumen umgetopft zu haben.
Für 15:17 ist eine Geldabhebung in der örtlichen Sparkasse verzeichnet.
Der Polizei gegenüber gab Manuel S. an, am fraglichen Nachmittag in Lichtenberg nicht mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein.


Ermittlungsverfahren gegen Manuel S.

Es muss mehrere Ermittlungsverfahren gegen Manuel S. gegeben haben.
Schon 2001 wurde gegen ihn ermittelt, es konnte aber kein Tatverdacht erhärtet werden, woraufhin die Ermittlungen gegen ihn im Mai 2002 eingestellt wurden.
Spätestens ab Herbst 2018 war er in der Öffentlichkeit wieder als Tatverdächtiger bekannt. Damals gab es eine aufsehende Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth, in deren Rahmen die Ermittler den damaligen Kenntnisstand erläuterten.
Im Nachgang dieser Pressekonferenz wurde im Dezember 2018 ein Haftbefehl wegen dringendem Tatverdacht erlassen, der aber aufgrund der Intervention des Verteidigers noch an Heiligabend aufgehoben werden musste.

Für den Herbst 2020 wurde ein Abschlussbericht angekündigt und die Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erheben mag oder nicht. Stand heute ist diese Entscheidung nicht bekannt gegeben.


Indizien/Beweise gegen Manuel S.

Es gibt einige Informationen, die durch die Presse geisterten. Vermutlich liegt den Ermittlern mehr vor, ob belastend oder entlastend.
Was in der Öffentlichkeit bekannt wurde ist folgendes:

  • bei einer erneuten Untersuchung des Videomaterials vom Sparkassenbesuch wurde kurz nachdem Manuel S. den Kassenraum verliess eine Reflektion in der Scheibe festgestellt, die einem ausparkenden Auto mit heller Farbe (sein Audi war golden) entspricht; das wäre eine glatte Lüge gegenüber seiner bisherigen Angaben, nur zu Fuß unterwegs gewesen zu sein
  • am Leichenfundort wurden verschiedene Farbpartikel gefunden, die auf Renovierungsarbeiten schliessen lassen (zur Erinnerung: um die Tatzeit war Manuel S. mit eigenen Renovierungen beschäftigt)
  • Manuel S. hatte sich am Vatertag 2001 selbst der Verbringung der Mädchenleiche bezichtigt
  • an der Leiche wurden Torfpollen sichergestellt, die vom Verbringer/Täter in den Wald gebracht worden sein müssen (zur Erinnerung: am Tattag selbst will Manuel S. mit seiner Mutter Gartenarbeiten erledigt haben, bei denen die Verwendung von Torf naheliegt)
  • Belastung von Manuel S. durch Ulvi K. als Verbringer der Leiche schon 2001 mehreren Personen gegenüber
  • Belastung von Manuel S. durch Ulvi K. als Verbringer der Leiche schon 2002 seinem Vater gegenüber in einem abgehörten Vieraugengespräch
  • Teilgeständnis von Manuel S. 2018 selbst, der die Leiche von Ulvi K. am Lichtenberger Bushäuschen übernommen und nach Rodacherbrunn verbracht haben will; dieses Geständnis ist mittlerweile offiziell zurückgezogen