Donnerstag, 23. Mai 2024

Entscheidung des Landgerichts Hof zur Schmerzensgeldklage Frau Knoblochs gegen Manuel S.

Im heutigen Gerichtstermin gab das Landgericht Hof bekannt, dass die Klage abgewiesen wurde.
Zum entscheidenden Punkt - ob das mittlerweile widerrufene Geständnis der Leichenverbringung der Wahrheit entsprach - sagte das Landgericht Hof, dass von den Parteien nicht ausreichend bewiesen werden konnte, dass das Geständnis wahr sei. Im Gegenteil, es seien einige Widersprüche zu den Polizeiprotokollen aufgetaucht, die für ein ausgedachtes Geständnis sprechen.

Leider bleibt das Gericht bisher noch unkonkret darüber, inwiefern hier eine Überprüfung jenseits der 1. Anhörung im April erfolgt ist. 

In der Pressemitteilung heisst es hierzu:


Der Vorsitzende der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hof wies darauf hin, dass – anders als in Strafverfahren – in einem Zivilverfahren das Gericht die Beweise nicht von Amts wegen erhebt, sondern die Beweise dem Gericht von den Parteien angeboten werden müssen und sich die Beweisaufnahme auf die von den Parteien genannten Beweismittel beschränkt. 

(...)

 

Die Zivilkammer konnte sich unter Gesamtwürdigung aller Umstände und anerbotener Beweise keine sichere Überzeugung davon bilden, dass der Beklagte tatsächlich die Leiche von Peggy in das Waldstück in Thüringen verbracht hat. Es habe für die Kammer in mehreren Punkten Zweifel am Wahrheitsgehalt der polizeilichen Aussage des damaligen Beschuldigten und jetzigen Beklagten gegeben. So ergeben sich aus dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung des Beklagten einerseits schon Anhaltspunkte dafür, dass er sich das Gesagte ausgedacht habe. Zum anderen seien auch Widersprüche zwischen seiner polizeilichen Aussage zu den tatsächlichen Feststellungen gegeben, die dafür sprechen, dass Teile seiner polizeilichen Aussage nicht wahr sind.

Ferner führt die Kammer aus, dass ein Anspruch der Klägerin auch aus rechtlichen Gründen nicht gegeben sei. 

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Pressemitteilung LG Hof, 22.5.2024
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/hof/presse/2024/6.php

Montag, 6. Mai 2024

Mittlerweile ...

hat der 1. Termin zur Schmerzensgeldklage Frau Knoblochs gegen Manuel S. stattgefunden. 

Beide Parteien konnten in einer ersten Stellungnahme ihre Positionen erläutern. Während Frau Knobloch ihr Leiden noch einmal schildern musste und klarstellte, dass ihr Leid durch das Nichtwissen um den Verbleib ihrer Tochter sowie die zahlreichen Anfeindungen unnötig vergrössert wurde bestreitet die Seite von Manuel S. jegliche Beteiligung an der Verbringung von Peggys Leiche.

Der Termin brachte keine Einigung, jedoch ist es hervorzuheben, dass beide Gegenparteien persönlich erschienen sind und aussagten. Das verlangt sicher allen große Kraft ab.

Frau Knoblochs Leid ist spürbar, allerdings wird es schwierig werden, dieses Leid in Zahlen und Währungen zu bemessen. Genau das wird aber das Gericht machen müssen, sollte es sich entscheiden, in eine Art Beweisaufnahme einzutreten. Dann muss genau dieses gemacht werden. Vor allem wird wichtig sein festzustellen, ob das Geständnis von Manuel S., er habe den Leichnam Peggys nach Rodacherbrunn gefahren und dort im Wald versteckt, verwertbar ist. Also ob es unter rechtmäßigen Bedingungen zustande gekommen ist oder ob es (wie Anwalt Meringer immer wieder betont) nur unter Druck und nach 10stündigem Verhör entstand. 

Ist das Geständnis, das 3 Monate später zurückgezogen wurde, echt, so steht juristisch Manuel S. als Verbringer der Leiche fest. Diese Strafvereitelung wäre mittlerweile verjährt und nicht mehr strafbar. Aber Frau Knobloch hätte Gewissheit und das Gericht könnte darauf aufbauend die Klage prüfen.

Es besteht allerdings eine durchaus hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht gar nicht in diese Prüfungsphase eintritt sondern die Klage abweist. Dann würden alle Fragezeichen einfach stehen bleiben.

Wie das Gericht entscheidet soll in einem Folgetermin am Landgericht Hof am 22. Mai 2024 verkündet werden.



Ausnahmsweise als Quelle hier ein BILD-Artikel, die meisten anderen Berichte verbergen sich hinter Bezahlschranken: https://www.bild.de/regional/bayern/cold-case-peggy-knobloch-mutter-verklagt-bestatter-auf-schmerzensgeld-6620ab99a24e43046022b4c7