Montag, 5. Februar 2024

Der Blick im Fall Peggy ruht derzeit auf dem 18. April 2024. An diesem Donnerstag wird am Landgericht Hof der erste Prozesstag um eine eventuelle Schmerzensgeldzahlung von Manuel S. an Peggys Mutter stattfinden.

Sie selbst bringt diverse seelische und körperliche Leiden mit dem Verschwinden ihrer Tochter in Verbindung. Manuel S. hätte laut seinem Geständnis im September 2016 bereits am Tattag gewusst, was mit dem Mädchen geschehen war und mit einer umgehenden Verständigung der Polizei Frau Knobloch und der ganzen Familie viel Leid ersparen können.

RA Meringer, Manuel S. Verteidiger, sieht diese Sache naturgemäß anders. Erstens verweist er darauf, dass das Geständnis bereits einige Monate nach seiner Entstehung widerrufen wurde. Es sei also unwahr und könne nicht herangezogen werden. Zudem wird es schwierig sein, einen zwingenden Zusammenhang zwischen Peggys Verschwinden und den Erkrankungen ihrer Mutter nachzuweisen.

Wir würden uns freuen, wenn es ein paar Experteneinschätzungen zu diesem anstehenden Zivilprozess geben würde.

Muss Manuel S. aussagen, was kann das Gericht noch aufrufen, um ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen? Wie schwierig wird es für die Seite von Peggys Mutter sein, die Forderungen durchzusetzen?


Der neueste und leider einzige Artikel zu dem konkreten Verhandlungsstart stammt wieder mal aus der BILD. Diese hatte dazu im November 2023 Folgendes berichtet:


Eine Schmerzensgeld-Klage von Peggys Mutter Susanne (51) gegen Bestatter Manuel S. (46) wurde vom Gericht zugelassen und soll ab dem 18. April 2024 verhandelt werden.
(...)
Für jedes Jahr des erlittenen Traumas soll Manuel S. nun 5000 Euro zahlen. Doch laut Landgericht Hof bestreitet er die Vorwürfe von Peggys Mutter und beantragt die Abweisung der Klage. Er hat sein Geständnis zur Leichenbeseitigung widerrufen. Das Verfahren war 2020 eingestellt worden.
(...)
Das Landgericht Bayreuth stellte aber fest, dass „an seinem Täterwissen in weiten Teilen kein Zweifel besteht“. Sein Verteidiger Jörg Meringer kündigte an: „Wir werden uns dagegen verteidigen.“ Die Angaben seines Mandanten bei der Polizei seien falsch gewesen. Die Klage sei auch aus rechtlichen Gründen nicht begründet.

Quelle: BILD online, 22.11.2023

 

Hoffen wir, dass Wahrheit und Gerechtigkeit wenigstens einen Teilsieg erringen in diesem so furchtbaren Fall.