Entscheidung des Landgerichts Hof zur Schmerzensgeldklage Frau Knoblochs gegen Manuel S.
Im heutigen Gerichtstermin gab das Landgericht Hof bekannt, dass die Klage abgewiesen wurde.
Zum entscheidenden Punkt - ob das mittlerweile widerrufene Geständnis der Leichenverbringung der Wahrheit entsprach - sagte das Landgericht Hof, dass von den Parteien nicht ausreichend bewiesen werden konnte, dass das Geständnis wahr sei. Im Gegenteil, es seien einige Widersprüche zu den Polizeiprotokollen aufgetaucht, die für ein ausgedachtes Geständnis sprechen.
Leider bleibt das Gericht bisher noch unkonkret darüber, inwiefern hier eine Überprüfung jenseits der 1. Anhörung im April erfolgt ist.
In der Pressemitteilung heisst es hierzu:
Der Vorsitzende der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hof wies darauf hin, dass – anders als in Strafverfahren – in einem Zivilverfahren das Gericht die Beweise nicht von Amts wegen erhebt, sondern die Beweise dem Gericht von den Parteien angeboten werden müssen und sich die Beweisaufnahme auf die von den Parteien genannten Beweismittel beschränkt.
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Die Zivilkammer konnte sich unter Gesamtwürdigung aller Umstände und anerbotener Beweise keine sichere Überzeugung davon bilden, dass der Beklagte tatsächlich die Leiche von Peggy in das Waldstück in Thüringen verbracht hat. Es habe für die Kammer in mehreren Punkten Zweifel am Wahrheitsgehalt der polizeilichen Aussage des damaligen Beschuldigten und jetzigen Beklagten gegeben. So ergeben sich aus dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung des Beklagten einerseits schon Anhaltspunkte dafür, dass er sich das Gesagte ausgedacht habe. Zum anderen seien auch Widersprüche zwischen seiner polizeilichen Aussage zu den tatsächlichen Feststellungen gegeben, die dafür sprechen, dass Teile seiner polizeilichen Aussage nicht wahr sind.
Ferner führt die Kammer aus, dass ein Anspruch der Klägerin auch aus rechtlichen Gründen nicht gegeben sei.
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Pressemitteilung LG Hof, 22.5.2024
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