Seit vergangener Woche wissen wir, dass die Staatsanwaltschaft Bayreuth das Ermittlungsverfahren gegen Manuel S. eingestellt hat.
Gleichzeitig waren damit alle Ermittlungsansätze vollständig abgearbeitet. Was den Fall Peggy zu einen "Cold case" macht, so lange jedenfalls bis neue Hinweise oder sogar Beweise auftauchen.
Die Entscheidung hat in den Medien und im Internet für Aufregung gesorgt. Die Bandbreite reicht vom Ärger über die "unfähige Justiz" bis hin zu Triumphgeheul à la "die Wahrheit hat gesiegt".
Was aber ist denn nun die Wahrheit?
Schaut man sich die Pressemitteilung der Bayreuther Staatsanwaltschaft genauer an, so stellt man zwischen den Zeilen fest, dass es für die Ermittlungsbehörden sehr wohl einige feststehende gibt.
"Bestehen bleibt lediglich der dringende Tatverdacht gegen den
Beschuldigten hinsichtlich des Verbringens der Leiche. Sofern hier
isoliert betrachtet der Tatbestand der Strafvereitelung in Betracht
käme, wäre dieser aber bereits verjährt"
Quelle: Staatsanwaltschaft Bayreuth, 22.10. 2020
Der Mann, der die Leiche der 9jährigen Peggy in den Wald nach Rodacherbrunn gebracht hat steht also fest. Es ist Manuel S. Diese Tat ist verjährt und wird strafrechtlich nicht mehr geahndet.
Bleibt die Frage nach der Tötung des Mädchens. Wir erinnern uns: Manuel S. hatte in seinem verwertbaren Geständnis im Herbst 2018 angegeben, die Leiche von einem anderen Mann übernommen zu haben. Die Ermittler zogen in Betracht, dass das eine Schutzbehauptung war, weshalb der Tatverdacht auf Mord an Peggy Knobloch lautete. Zu der Tötungsbeteiligung schreibt die Staatsanwaltschaft folgendes:
"Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben, konnten nicht
ermittelt werden. Allein die Angaben des Beschuldigten Manuel S. und des
freigesprochenen Ulvi K. stehen zur Verfügung. Manuel S. bestreitet,
Peggy Knobloch getötet zu haben. Ulvi K. gab in seinen zahlreichen
Vernehmungen unterschiedlichste Einlassungen und Tatversionen an, die er
jeweils dem Verfahrensstand anpasste.
---
Es liegen damit insgesamt keine hinreichenden Beweise dafür vor,
dass Manuel S. allein oder zusammen mit einer anderen Person Peggy
Knobloch sexuell missbraucht und anschließend getötet hat, um die
Sexualstraftat zu verdecken. "
---
Es wurden zwar zahlreiche Indizien ermittelt, die auf eine
Tatbeteiligung von Manuel S. hindeuten, weder die objektive Spurenlage
noch die verwertbaren Angaben des Beschuldigten oder sonstige
Beweismittel gestatten allerdings einen hinreichend sicheren Nachweis
der Beteiligung an der Tötung von Peggy Knobloch. "
Quelle: Staatsanwaltschaft Bayreuth, 22.10. 2020
Übersetzt heisst das wohl, dass die gesammelten Indizien insgesamt eine klare Sprache sprechen, aber es keine objektiven Beweise gibt, um dem oder den Täter/n eine Tat nachzuweisen.
Verständlich, wenn man über diese Entwicklung nicht erfreut ist.
Ungerecht, dass die Tat vorerst ungesühnt bleibt.
Erfreulich, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo Beweise und Fakten zählen.
Hoffnungsvoll, dass neue technische Möglichkeiten oder das schlechte Gewissen der Tatbeteiligten oder Zeugen belastbare Informationen liefern.
Die ganze Pressemitteilung zum Nachlesen gibt es hier.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen