Mittwoch, 24. März 2021

Buchkritik Teil 2: Gudrun Rödel "Weggesperrt" 2021

 

Inhaltliches

In Teil 1 dieser Buchkritik standen formale Bewertungskriterien im Vordergrund. Nun wollen wir sehen, was die Autorin inhaltlich liefert. Wie stringent die Argumentation ist und ob ihr Vorhaben gelingt, dem Rechtssystem bewusste Fehlurteile nachzuweisen.

Naturgemäß ist es hier schwieriger, objektive und messbare Kriterien anzuwenden. Wann ist eine Beweisführung schon stichhaltig? Wann ist ein Indiz nur subjektiv belastend, wann wird ein Fakt daraus? Nach einigen allgemeineren Auffälligkeiten sollen hier wenige sachliche und überprüfbare Sachverhalte beleuchtet werden.

Hinzu kommt, dass es sehr sehr sehr sehr viele Anmerkungen gäbe und eine Auswahl schwer fällt. Deshalb wird die Buchkritik heute erst mal um Teil 2 erweitert und bei Interesse gehts dann weiter mit Teil 3ff.

Subjektive Wahrnehmungen

Wie schon im vorigen Teil angesprochen schildert die Autorin sehr oft ihre Sichtweise. Sie verwendet die Ich-Form und macht ihre persönlichen Emotionen deutlich, indem sie beschreibt was sie empört, verletzt, verwundert.

Das fängt schon auf Seite 11 an, als die Autorin von ihren Gefühlen spricht, als sie durch die Presse von Ulvi K.s Geständnis erfahren hatte:

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 11
 

Die Autorin hatte eine geistig behinderte Tochter, die mittlerweile verstorben ist. Ohne die Hintergründe von Ulvi K.s Behinderung und seinen Missbrauchstaten samt Mordgeständnis zu kennen, übertrug die Autorin ihre Erfahrungen mit der eigenen Tochter auf diesen unbekannten 24-Jährigen und schloss umgehend aus, dass das Geständnis der Wahrheit entsprechen konnte. Vielmehr noch: sie vermutete direkt eine Suggestion seitens der Behörden. Die Täter-Opfer-Rolle war sofort klar.

Von dieser Haltung ist sie nie abgerückt. Jede weitere Information wurde dahingehend bewertet, ob sie diese Sichtweise stützte oder nicht. Zumindest wirkt das ganze Buch genau so. Aber im Einzelnen:

Suggestionsfragen und Andeutungen

Wie gerade gesehen deutet die Autorin sehr geschickt an, dass es ein Einreden des Mordgeständnis gegeben hatte. Beweise dafür gibt es nicht, sie bemüht allerdings ihre persönlichen Erfahrungen mit einer geistig behinderten Tochter als Qualifikation. Ihr „schwante“ was da passiert sein könnte.

 

Ähnlich ist das Vorgehen mit einer großen Anzahl an suggestiven Fragen, die zwar eine Andeutung eines Verdachts bzw. einer Anschuldigung mitschwingen lassen, aber dieses anschliessend versäumen, genauer zu beleuchten.

Frage Seite
Trotzdem ließ mir das alles keine Ruhe, denn erst 4 Wochen vorher war in Geroldsgrün ( etwa 10 km von Lichtenberg entfernt) ein 17-Jähriger erschossen worden; furchtbar - er sei regelrecht hingerichtet worden, gab es da möglicherweise einen Zusammenhang? 11
Aber hätten hier nicht auch die Behörden reagieren und hinterfragen müssen, anstatt das kommentarlos einfach hinzunehmen? 15
Wie sehr war man wohl auf die Wahrheitsfindung bedacht, wenn man dieser Zeugin anstatt ein aktuelles, ein älteres Foto vorlegt? 20
Es war abgesprochen, dass nach der Predigt Schulfreundinnen von Peggy sowie deren Großmutter in Erinnerung an das Mädchen etwas vortragen; jedoch sichtbar für alle Anwesenden die plötzliche Nervosität des Pfarrers, der kurzerhand sein Verbot für derartige Aktivitäten aussprach. Wer hatte ihm so plötzlich diese Anweisung erteilt? 32
 
 
 

Der Leser wird hier geführt, es werden geschickt Zweifel gesät. Bei einem Teil der Leserschaft werden die Vielzahl der Zweifel den gewünschten Effekt haben und dem ganzen Fall eine verschwörerische Tendenz gegen Ulvi K. verleihen und dem Justizsystem das Schlechteste bescheinigen. Der andere Teil fragt sich, warum es bei Andeutungen bleibt und wieso die Autorin diese Chance nicht nutzt, in ihrem als Dokumentation angekündigten Buch diese Sachverhalte nicht ausführlich und überzeugend zu präsentieren.

Zu jeder dieser Andeutungen hätte es gut getan, mit gezielten Dokumenten (die ihr zweifellos vorliegen) den Vorwurf zu bekräftigen. So aber schwingen diese Äußerungen in der Luft und auch wenn sich mancher Leser jetzt von diesen Schwingungen anstecken lässt und das Misstrauen gegen Behörden bestärkt wird – derjenige, der hier eine Beweiskraft erwartet wird enttäuscht. Gerade in einem strafrechtlichen Thema und bei diesen Vorwürfen sollte doch sorgfältig recherchiert und argumentiert werden. Sonst verkommt eine Dokumentation schnell zur nicht prüfbaren Hassrede.

Sachverhalte/ Widersprüche zu den offiziellen Informationen

Viele Schilderungen weichen von offiziellen Informationen ab, scheinen sich im Laufe der Jahre verselbstständigt zu haben. Manche scheinen unwichtig, sind aber erhellend, wenn es um die Motivation der Autorin geht. Manche können auch anhand der vorliegenden „Dokumentation“ nicht nachvollzogen werden. So scheint es für die Autorin einen Unterschied zu machen, ob Ulvi K.s Erkrankung Folge einer Meningitis ist, die ein Arzt zu spät erkannte (Seite 13) , die aber laut medizinischem Gutachten „folgenlos ausgeheilt“ ist (Quelle: http://www.ulvi-kulac.de/gutachter.html, abgerufen am 23.3.2021). Warum hier den medizinischen Befunden nicht gefolgt wird bleibt offen.

Verharmlosung/Sexuelle Missbräuche

Ulvi K. wurde 2004 wegen einer ganzen Reihe an sexuellen Missbräuchen freigesprochen. Dies nicht etwa, weil die Taten nicht stattgefunden hatten, sondern weil eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund seiner Behinderung festgestellt wurde. Dass die Taten an mehreren Kindern passiert sind ist gerichtlich festgestellt.

Die Autorin war früher schon in ihren öffentlichen Aktivitäten durch verharmlosende Aussagen aufgefallen. Was sagt sie denn über Ulvi K. und seine Taten in ihrer Dokumentation?

Zunächst einmal wird Ulvi K. als harmlos und nicht aggressiv beschrieben:

 

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 16

Diese harmlose Darstellung widerspricht direkt einer Schilderung aus der ZDF-Dokumentation „Höllental“ (2021), wonach Ulvi K. bei einem Vatertagsausflug im Streit einen anderen Mann gebissen hatte. Die bekannten Schilderungen eines Missbrauchs aus dem Strafurteil 2004 sprechen hier auch eine andere Sprache:

 

Quelle: Allmystery, https://www.allmystery.de/themen/km79175-2700#id14225593
 
 

Diese drastische Schilderung ist leider nötig, um die methodische Verharmlosung zu erkennen. Es mag sein, dass „die Lichtenberger“ ihn nicht aggressiv erlebten. Was völlig unbedeutend ist, solange er in Ausnahmefällen bereit ist, körperliche Gewalt anzuwenden bzw. seine körperliche Überlegenheit auszuspielen. Das ist durch die obigen Beispiele belegt.

 

In Bezug auf die Missbräuche schildert die Autorin folgendes:

 

Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 16

Entblößen eines Erwachsenen vor Kindern ist Sexueller Missbrauch. Punkt. Das sind keine Doktorspiele unter Gleichaltrigen.

Dass Ulvi K. durch seine Behinderung anfällig dafür war, anderen gefallen zu wollen und auch ausgenutzt zu werden ist schlimm. So schildert die Autorin, wie Jugendliche ihn auch mal aufgefordert hatten, sich zu entblößen, was er dann tat. Auch das ist eine Art Missbrauch und nicht zu entschuldigen. Eine Rechtfertigung dafür, dass ein Erwachsener Kinder missbraucht ist das allerdings nicht.

Aus den Presseartikeln rund um die Ermittlungen geht hervor, dass über 20 Opfer sich bei der Polizei gemeldet hatten und diese von einer immensen Dunkelziffer ausging (siehe Blogbeitrag „Wer denkt an das Opfer?“)

 
 

Einseitigkeit

Ulvi K.s Alibi

Für den tatkritischen Zeitraum von 13.15 – 14.00 ist Dieter T. ein wichtiger Zeuge. Mit ihm hat sich die Autorin nach der Verurteilung angefreundet (was ausführlich im Buch geschildert wird) und eine Bürgerinitiative gegründet, um Ulvi K. aus dem Gefängnis zu holen. Beider Überzeugung nach ist Ulvi K. am Mord an Peggy unschuldig.

Ulvi K. half öfters bei Dieter T. aus. Meist waren es Gartenarbeiten, am 7. Mai 2001 gab es eine Verabredung zum Holzschlichten und tatsächlich war Ulvi K. auch dort.

Für die Autorin ist es klar, dass er damit ein Alibi hat, ist Dieter T. doch über jeden Zweifel erhaben.

Die Tatsache, dass die Ermittler dieses Alibi so nicht akzeptierten, machte sie „sprachlos und entsetzt gleichzeitig“ (Seite 20).

Aber was war das Problem? Darüber schweigt die Autorin sich geschickt aus. Es wird nur 1 Aussage präsentiert:


Quelle: Weggesperrt,Gudrun Rödel (2021) Seite 20
 
Am 9.5.2001 also hatte Dieter T. (warum hier im Fliesstext der Name gekürzt ist während es in der lobenswerterweise vollständigen Quellenangabe ausgeschrieben ist bleibt ein Rätsel) Ulvi K. ein Alibi gegeben. Ab 13.30 Uhr. Damit wäre die tatkritische Zeit abgedeckt. Ist also auch die Empörung gerechtfertigt?

Die Ermittler bekamen widersprüchliche Aussagen zu hören über das Alibi. Dieter T. gab in der Hauptverhandlung folgende Erklärung ab, wie er zu seinem Arbeitsbeginn um 13.30 kam:

An jenem Montag sei Ulvi K. gegen 13.40 Uhr zu ihm zum Holzaufschlichten gekommen, berichtete der Mann. Er sei sich bei der Zeitangabe sicher, "auf fünf Minuten hin und her". Am Tag vorher habe er nämlich mit K. ausgemacht, dass dieser um 13 Uhr zu ihm kommen solle. Als der junge Mann zum angegebenen Zeitpunkt nicht da gewesen sei, habe er allein angefangen, das gehackte Holz in einen Schubkarren zu laden, in seinen Garten zu fahren und dort aufzuschlichten.

Für eine solche Fuhre habe er jeweils neun bis zehn Minuten gebraucht, rechnete der Rentner vor: "Ich bin vier Mal gefahren, bevor er kam. Also muss es etwa 13.40 Uhr gewesen sein." Er habe Ulvi K. noch angesprochen: "Kommst recht spät. Is‘ ja schon fast dreiviertel zwei." K. habe nur mit den Schultern gezuckt.

 Quelle: Frankenpost, 27.11.2003, "Ulvi half Holz schlichten"
 

Damit war der Arbeitsbeginn von Ulvi K. noch einmal 10min nach hinten gerückt. T.s Enkel sagte aus, er sei nach Schulende um 12.50 Uhr zunächst nach Hause gegangen, um dann festzustellen, dass seine Mutter nicht da war. Dann sei er zu seinem Großvater gegangen, der ihm etwas zu Essen machte.

…. Ich kann mich erinnern, dass wir einmal tagsüber in der Brauhausstraße vor unserem Haus gespielt haben, da war die Peggy auch dabei…
…Schulschluss war um dreivierteleins und ich schätze, dass ich um fünf nach Eins zu Hause war. Ich habe an unserer Glocke geläutet, aber dann ist mir eingefallen, dass die Mutter nicht zu Hause war. Deshalb bin ich gleich zu meiner Oma____ in die ____ . Dort war nur der Opa___ zu Hause. Dort bin ich ins Haus und es gab auch etwas zu essen (Semmel mit Wienerle). …
…Später kam dann der Jörg _____ zur Wohnung meiner Großeltern und hat mich abgeholt. Jörg hatte vorher an unserer Haustür mitbekommen, dass ich nicht zu uns zu Hause in die Wohnung bin sondern zur Oma hochgelaufen bin. Jörg kam mit dem Fahrrad, etwa um vierteldrei. ….

Quelle: Allmystery, https://www.allmystery.de/themen/km79175-4714#id28816587

 

Schon hier ergeben sich Diskrepanzen. Der Großvater war noch deutlich nach 13.05 zuhause und gab dem Enkel etwas zu essen. Hatte er die Arbeit kurz unterbrochen? Wurde das in seiner „Eselsbrücke“ berücksichtigt?

Noch mehr Verwirrung stiftet ein Brief des ehemaligen Verteidiger Ulvi K.s Michael Euler. Dieser schrieb an den Gutachter Dr. Kröber über die Ankunft beim Zeugen T. (Vorsicht: hier wird der Zeuge „Vo.“ genannt):

Nach Angaben von Frau KULAC wurde Ulvi KULAC nach dem gemeinsamen Mittagessen von der Schlossklause aus mit Essgeschirr zur Adresse des Kr. und anschließendem Holzmachen bei Vo. gegen 13.30 Uhr entsandt. Möglicherweise existieren hierzu weitere TÜ-Protokolle.

Nach Aussage des Zeugen Vo. traf Ulvi KULAC bei ihm gegen 13.45 Uhr ein, wobei sich der Zeuge Vo. auf keine genaue Zeit festlegen konnte und auch ein etwas früheres oder späteres Erscheinen einräumte.

Gegenüber Prof. Dr. NEDOPIL gibt Ulvi KULAC sein Eintreffen bei Vo. mit 14.00 Uhr an. Es habe 2 geläutet, als er zum Vo. gegangen sei (Band sexueller Missbrauch II, Bl. 0709)

ULVI KULAC sah dort dessen Enkel Do. und dessen Freund auf dem Grundstück des Zeugen Vo.

 

Do. bestätigt, dass er gegen 13.15 Uhr bei seinem Opa Vo. eintraf und sich dort bis gegen "viertel 3" Uhr aufhielt, bis er von seinem Freund Me. dort abgeholt wurde.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Ulvi KULAC spätestens gegen 14.00 Uhr mit dem Holzmachen begann und die annähernden, jedoch von der Kammer als nicht der Wahrheit entsprechenden Zeitangaben des Zeugen Vo. sehr wohl zutreffen, zumal die Aussage Vo. mit den Erhebungen Herrn Prof. Dr. NEDOPIL und zusätzlich mit den übereinstimmenden Einlassungen des Do. korrespondieren.

Quelle: ulvi-kulac.de, Gudrun Rödel (2011), abgerufen über archive.org

Die Aussagen bieten also einen enormen Spielraum von 13.30 – 14.00 Uhr. Da Dieter T. die Zeitangaben in seinen Aussagen nur anhand von Schätzungen und Erfahrungswerten machen konnte, konnte das Alibi gar nicht als sicher gelten.

Selbst der verabredete Zeitpunkt war in den Aussagen nicht eindeutig. So widersprach Erdal K., Ulvi K.s Vater, dem Zeugen T. dahingehend, dass Ulvi K. nicht etwa um 13.00 Uhr beim Zeugen T. sein sollte sondern erst um 14.00 Uhr:

Quelle: Weggesperrt, Gudrun Rödel (2021) Seite 39

Die Angaben seiner Eltern waren ebenfalls durchweg widersprüchlich. Das Losgehen vom Mittagstisch zum Holzschlichten variiert ebenfalls von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr, als Ulvi K. längst bei T. sein sollte. Ebenfalls will eine Zeugin Ulvi K. schon kurz vor und kurz nach 13.00 Uhr am Henri-Marteau-Platz gesehen haben. Ein weiterer Zeuge traf Ulvi K. angeblich schon um 13.30 in der Poststraße auf dem Weg zum Zeugen T.

 

Warum lässt die Autorin diese kritische Auseinandersetzung mit der Aussage des Zeugen unter den Tisch fallen? Immerhin würde so verständlich und nachvollziehbar, warum das Alibi wackelte. Einer Dokumentation würdig wäre eine sachliche Gegenüberstellung der verfügbaren Informationen gewesen. Der Punkt wäre ohne Zweifel an die Ermittler gegangen, die dem Alibi kritisch gegenüber standen. Andererseits wollte die Autorin ja mit ihrem Buch beweisen, dass die Ermittler (die der Zeuge im Buch auf Seite 18 tatsächlich als „Pack“ bezeichnet) bewusst Zeugenaussagen ignorierten. Dass sie allen Grund dazu hatten wird verschwiegen.

 

Falls Interesse besteht (gerne könnt Ihr die Kommentarfunktion verwenden), so wird diese Buchkritik fortgesetzt. Wie schon angedeutet fällt die Auswahl an diskussionswürdigen Inhalten schwer.